|
Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Hallo, was ist denn wenn der Vermieter zum Beispiel in 10 Jahren Mietzeit, nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt hat, man aber monatlich 200 Euro zahlen musste. Kann man dann die kompletten Nebenkosten für alle Jahre einklagen, oder gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.
|
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Und wie wurden diese 200,- € pro Monat gezahlt, als Vorauszahlung oder als Pauschale. Was ist dazu im Mietvertrag vereinbart?
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Danke fûr ihre Antwort! Es waren im Mietvertrag 800 Kaltmiete und 200Euro Nebenkosten also mussten wir monatlich 1000 Euro ûberweisen.
|
#4
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Zitat:
Was genau steht im Mietvertrag über diese 200,-€ ? |
#5
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Neben der miete werden folgende Betriebskosten erhoben fûr Wasser entwãsserung grundsteuer mûllabfuhr sach und Haftpflichtversicherung schornsteinfeger Co Messung abwegeprûfung steht auf dem vorgfertigten Mietvertrag fûr nicht preisgebundenen Wohnraum vordrucke aufgrund 01/2003
|
#6
|
|||
|
|||
AW: Nebenkosten
Fehler vordrucke Haus & Grund 01/2003
|
#7
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Dann haben Sie während dieser 10 Jahre tief und fest in Bezug auf die Abrechnung der Betriebskosten geschlafen.
Sie können für die Jahre, die noch nicht der Verjährung unterliegen die Abrechnung verlangen und Ihr Vermieter müsste Ihnen ein Guthaben auszahlen. Eine Nachforderung könnte er bestenfalls für den letzten Abrechnungszeitraum verlangen. Wobei es schwierig sein dürfte, diesen Zeitraum zu definieren, wenn bisher noch keine Abrechnung erstellt wurde. Da sich diese Materie nicht in einem Forum behandeln lässt, rate ich dringend dazu, einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen. |
#8
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Zuerst vielen Dank für Ihre Antwort!
Nein, wir haben nicht bezüglich der Nebenkosten geschlafen, sondern als ich 2004, den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung ansprach, sagte er mir, viele wollen mein Haus mieten, ich glaube Ihrer Mutter, die ja bei Ihnen wohnt wird der Umzug sehr schwer fallen und das wollen Sie doch sicherlich nicht verantworten. Also sprechen Sie mich auf solchen Blödsinn wie Ihrer Nebenkostenabrechnung, in Ihrem eigenen Interesse nicht mehr an. Glauben Sie mir bitte, daß haben andere schon versucht und ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber fragen Sie einfach mal die Nachbarn und nun Tschüß Da meine Mutter einen Umzug wirklich schwer verkraftet hätte und auch die Nachbarn mir sagten, der Vermieter sei mit Vorsicht zu behandeln, habe ich Ihn nicht mehr darauf angesprochen. Meine Mutter ist nun leider verstorben, wir sind ausgezogen und ich habe unter Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung | Einfach erklärt letzter Absatz gelesen Ganz wichtig für Mieter: Erstellt der Vermieter über Jahre hinweg keine Nebenkostenabrechnungen verjähren mögliche Guthaben für den Mieter. Aber, damit die Guthaben verjähren können, muss der Vermieter in dem laufenden Mietverhältnis bereits eine erste Nebenkostenabrechnung erstellt haben. Hat der Vermieter noch nie eine Abrechnung erstellt, verjähren auch die Ansprüche des Mieter nicht. Leider weiß ich nicht worauf sich diese Aussage stützt und hoffte hier auf Hilfe. Ich wollte ja nicht zum Anwalt laufen und im Endeffekt mehr Kosten haben als ich bekomme, was ja wohl verständlich ist. Nochmals Danke |
#9
|
|||
|
|||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Zitat:
|
#10
|
||||
|
||||
AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Der Weg zum Anwalt wird Ihnen vermutlich aber nicht erspart bleiben.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle einmal auf unsere günstige Onlineberatung für Mietrecht hinweisen: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Hier können Sie kostenlos Ihren Sachverhalt schildern und erhalten ein Angebot für Ihre anwaltliche Beratung, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, verjährung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung? | Fraenke | Betriebskosten und Nebenkosten | 3 | 09.11.2012 18:01 |
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung über 10 Jahre - Verjährung? | highland | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 26.04.2012 11:12 |
Verjährung einer Betriebskostenabrechnung | Andi31 | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 30.07.2010 18:27 |
Verjährung von Reparaturkosten ? | sie121967 | Reparaturen und Modernisierung | 1 | 25.06.2010 18:23 |