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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.06.2012, 02:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2012
Beiträge: 1
Standard Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?

Hallo,

im Rahmen meines seit 09/2003 bestehenden Mietverhältnisses habe ich bislang keine einzige Abrechnung über die im Mietvertrag fixierten Betriebskostenvorauszahlungen (Heizung und Warmwasser) erhalten. Im Zuge einer anstehenden Mieterhöhung wurde mir mitgeteilt, dass diese konstant blieben. Insofern ich richtig informiert bin, ist es dem Vermieter nur möglich etwaige Nachforderungen bis spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums geltend zu machen.
Wie lange ist diese Frist jedoch für etwaige Rückzahlungen, die sich aus einem möglichen Guthaben meinerseits ergeben? Für welchen Zeitraum kann ich also auf die rückwirkende Abrechnungen und eventuelle Auszahlung (im Falle eines Guthabens) bestehen?

Vielen Dank im Voraus...



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  #2  
Alt 05.06.2012, 08:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?

Sie können auf jeden Fall die Abrechnungen der letzten 3 Abrechnungszeiträume fordern. Kommt der Vermieter dem nicht binnen einer gesetzten Frist nach können Sie sogar die Zahlung der Betriebskosten komplett einstellen.

Aber bitte noch mal in den Vertrag schauen ob wirklich Vorauszahlungen und nicht etwa Pauschale vereinbart ist.
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  #3  
Alt 09.11.2012, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2012
Beiträge: 1
Standard AW: Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?

Können "vergessene" Kosten vom Vorjahr in diesem Jahr nachgefordert werden ?
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  #4  
Alt 09.11.2012, 19:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?

Diese Frage ist zu allgemein. Bitte eröffnen Sie einen neuen Thread (Trittbrettfahrer werden in Foren nicht gerne gesehen) und konkretisieren Sie Ihre Frage.
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Stichworte
betriebskosten, betriebskostenabrechnung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, verjährung

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