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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
Guten Abend,
ich stehe mit meinem Vermieter aktuell in einer Konfliktsituation. Es geht darum, dass wir eine Nebenkostenvorauszahlung geleistet haben und nun einen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. In anderer Quelle heißt es: Zitat:
Vielen Dank für die Antwort auf die vielen Fragen und einen schönen Abend! Viele Grüße rechtsquest |
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#2
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AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
Und warum wird der Betrag nicht mit der nächsten Miete verrechnet?
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#3
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AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
Gute Frage - nächste Frage. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Leider.
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#4
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AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
Zitat:
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#5
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AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
Ich kann doch nicht schlichtweg den Beitrag in den kommenden Zahlungsausgang tätigen - oder doch?
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#6
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AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
Wenn der Mieter die Abrechnung mit dem Guthaben vorliegen hat, dann hat er gegenüber dem Vermieter den Anspruch auf Auszahlung innerhalb 4 Wochen.
Der Vermieter gerät mit der ersten Mahnung (ca.14 Tage) in Verzug. Man könnte so einen Fall nun seinem Anwalt übergeben oder mit den Mietzahlungen aufrechnen. Ich verstehe das Hin und Her nicht. Und solche Sprüche Zitat:
Wenn Sie Ihr Geld haben möchten, dann sollten Sie auch selbst die Initiative ergreifen und nicht andere damit Löchern. |
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Stichworte |
frist, nebenkosten, rückzahlung, vorauszahlung |
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