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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Mir wurde vom Vermieter/Abrechnungsunternehmen sowohl beim Einzug (15 €) als auch beim Auszug (35€) in Rechnung gestellt.
Im Vorgedruckten Mietvertrag von "Haus und Grund" steht dazu lediglich : Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat." Erklärung von der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus und Grund" verhalten des Mieters...z.B. bei Kündigung. Zu einer Kündigung kam es aber nicht, da der Mietvertrag vorzeitig aufgehoben wurde (in beiderseitigen einvernehmen) Frage: Ist es dennoch gerechtfertigt, sowohl bei Einzug als auch bei Auszug mir diese Nutzerwechselkosten in Rechnung zu stellen. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
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#2
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten und sind daher vom Vermieter zu tagen, es sei denn, im Mietvertrag ist was anderes geregelt.
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#3
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Diese Anfrage geistert im Moment durch sämtliche Mietrechtsforen und der TE verlangt, dass man sich damit beschäftigt und mit ihm diskutiert.
Er hat den Sinn von Foren sicherlich nicht verstanden. Unter anderem ist dieses Thema auch in den folgenden Foren zu finden: - mietrecht-hilfe.de - wohnung.net/mietrecht/ - 123recht.net |
#4
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Zitat:
Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat." Eine Individuelle Vereinbarung ist das ja nicht. Wohnung stand leer bevor ich einzog und stand auch nach meinem Auszug leer. Verdacht ist hier, dass der VM die Kosten 2 mal auf mich abwälzen will. |
#5
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Da Sie den Sinn eines Forums tatsächlich noch nicht verstanden haben, fragen Sie bitte hier:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
#6
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Es ist ja schön, dass sich manche die Arbeit machen, meine Fragen in jedem Thread mit nichtssagenden Antworten unnötig in die Länge zu ziehen.
Ich verlange von keinem, dass er sich daran beteiligt oder diskutiert! Erst recht nicht von Störern oder Spamern, die es leider in fast jedem Forum gibt. Die Frage war gestellt, und wer was zum Thema zu sagen hat, kann sich freiwillig beteiligen. Leider ist es dann oft so, dass am Ende von 100 Antworten an 90 von Störern sind. Also wenn ihr keine Ahnung habt und nichts zur Sache beizutragen habt, erspart euch einfach das hier zu schreiben. Es hilft keinem! |
#7
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Und was ist daran so schwer zu verstehen?
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Wenn Sie diskutieren wollen, suchen Sie sich bitte einen Stammtisch. In einem Forum dürfen Sie Antworten erwarten. Sie können aber keine erzwingen. Und an dieser Stelle sollte meiner Meinung nach der Thread beendet werden. |
#8
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Weil ich den Thread eröffnet habe, um Meinungen Auszutauschen, hinweise auf entsprechende Urteile zu bekommen usw..
Deine Hinweise bringen echt keinen weiter! Weiter hilft das (S.60 ff): vdiv.de/d/521?PHPSESSID= |
#9
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Sie haben ganz oben ja bereits von dem User Sange einen Ratschlag erhalten und mit dem Text von 140 Seiten gehe ich nun davon aus, dass dieses Problem gelöst wurde und schließe das Thema.
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Stichworte |
auszug, einzug, kosten |
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