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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Thema geschlossen
 
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  #1  
Alt 11.06.2012, 14:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 4
Standard Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Mir wurde vom Vermieter/Abrechnungsunternehmen sowohl beim Einzug (15 €) als auch beim Auszug (35€) in Rechnung gestellt.
Im Vorgedruckten Mietvertrag von "Haus und Grund" steht dazu lediglich : Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."

Erklärung von der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus und Grund" verhalten des Mieters...z.B. bei Kündigung.

Zu einer Kündigung kam es aber nicht, da der Mietvertrag vorzeitig aufgehoben wurde (in beiderseitigen einvernehmen)

Frage: Ist es dennoch gerechtfertigt, sowohl bei Einzug als auch bei Auszug mir diese Nutzerwechselkosten in Rechnung zu stellen.



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  #2  
Alt 12.06.2012, 08:24
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten und sind daher vom Vermieter zu tagen, es sei denn, im Mietvertrag ist was anderes geregelt.
  #3  
Alt 12.06.2012, 10:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Diese Anfrage geistert im Moment durch sämtliche Mietrechtsforen und der TE verlangt, dass man sich damit beschäftigt und mit ihm diskutiert.

Er hat den Sinn von Foren sicherlich nicht verstanden. Unter anderem ist dieses Thema auch in den folgenden Foren zu finden:

- mietrecht-hilfe.de
- wohnung.net/mietrecht/
- 123recht.net
  #4  
Alt 12.06.2012, 10:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten und sind daher vom Vermieter zu tagen, es sei denn, im Mietvertrag ist was anderes geregelt.
Was genau bedeutet das bezogen auf die Klausel im vorgedruckten Mietvertrag
Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."
Eine Individuelle Vereinbarung ist das ja nicht.
Wohnung stand leer bevor ich einzog und stand auch nach meinem Auszug leer.
Verdacht ist hier, dass der VM die Kosten 2 mal auf mich abwälzen will.
  #5  
Alt 12.06.2012, 10:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Da Sie den Sinn eines Forums tatsächlich noch nicht verstanden haben, fragen Sie bitte hier:

Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
  #6  
Alt 12.06.2012, 10:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Es ist ja schön, dass sich manche die Arbeit machen, meine Fragen in jedem Thread mit nichtssagenden Antworten unnötig in die Länge zu ziehen.

Ich verlange von keinem, dass er sich daran beteiligt oder diskutiert!
Erst recht nicht von Störern oder Spamern, die es leider in fast jedem Forum gibt.

Die Frage war gestellt, und wer was zum Thema zu sagen hat, kann sich freiwillig beteiligen.
Leider ist es dann oft so, dass am Ende von 100 Antworten an 90 von Störern sind.

Also wenn ihr keine Ahnung habt und nichts zur Sache beizutragen habt, erspart euch einfach das hier zu schreiben. Es hilft keinem!
  #7  
Alt 12.06.2012, 12:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Und was ist daran so schwer zu verstehen?

Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Wenn Sie diskutieren wollen, suchen Sie sich bitte einen Stammtisch. In einem Forum dürfen Sie Antworten erwarten. Sie können aber keine erzwingen.

Und an dieser Stelle sollte meiner Meinung nach der Thread beendet werden.
  #8  
Alt 12.06.2012, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Weil ich den Thread eröffnet habe, um Meinungen Auszutauschen, hinweise auf entsprechende Urteile zu bekommen usw..

Deine Hinweise bringen echt keinen weiter!

Weiter hilft das (S.60 ff):
vdiv.de/d/521?PHPSESSID=
  #9  
Alt 12.06.2012, 15:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug

Sie haben ganz oben ja bereits von dem User Sange einen Ratschlag erhalten und mit dem Text von 140 Seiten gehe ich nun davon aus, dass dieses Problem gelöst wurde und schließe das Thema.
__________________

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