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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Schönheitsreparatur erforderlich trotz Nachmieter?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.01.2015, 13:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2015
Beiträge: 1
Standard Schönheitsreparatur erforderlich trotz Nachmieter?

Ich habe knapp 2 Jahre in einer Mietwohnung verbracht.
Die Vermieter waren Privatleute , die die Wohnung komplett(28m²) weiss streichen liessen,
da der Vormieter starker Raucher war und die Wände angeblich schon braun gewesen sein sollen....
Nun bin ich ausgezogen , habe einige Stellen an den Wänden ausgebessert (z.B. Löcher abgedichtet und mit weisser Farbe darüber gestrichen).
Ansonsten waren keinerlei Gebrauchsspuren in der Wohnung , da sie als Zweitwohnung äusserst wenig bewohnt wurde.
Am Tag der Wohnungsübergabe ( Termin mit Vermieter, Makler und neuer Mieterin) verlangt die Vermieterin von mir eine komplette Streichung der Wohnung in weiss.
Da ich berufstätig bin , bot ich ihr an , dies eine Woche später zu erledigen.
Das lehnte sie ab , denn die neue Mieterin wolle am darauffolgenden Tag einziehen.
Der Witz ist , wie die Maklerin durchblicken liess.....die Nachmieterin störte sich nicht an den "Stellen" an den Wänden .
Doch die Vermieterin besteht darauf , einen Maler zu kontaktieren um einen Kostenvoranschlag einzuholen um mir dann die Kosten von der Mietkaution abzuziehen.
Ihre Begründung , sie hätte die Wohnung vor meinem Umzug weisseln lassen.....
egal , ob es die Nachmieterin stört oder nicht , die ja nun auch am Tag darauf eingezogen ist.....
Ist das tatsächlich rechtens ?
Ich habe im Internet vergeblich nach einer befriedigenden Antwort gesucht , vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.....



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  #2  
Alt 09.01.2015, 20:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schönheitsreparatur erforderlich ? Trotz Nachmieter ??

1. Was ist im Mietvertrag vereinbart, das ist der Dreh- und Angelpunkt.

2. Erfahrungsgemäß ist nach solch einer kurzen Mietzeit noch kein Renovierungsbedarf.

3. Da hier die Wohnung in diesem Zustand weiter vermietet wurde, versucht die Vermieterin "Kohle" zu machen.

4. Die Kaution muss erst nach reiflicher Überlegung der Vermieterin zurück gegeben werden. Diese Überlegungsfrist kann bis zu 6 Monate dauern. Da die Abrechnung der Betriebskosten noch aussteht, darf die VM dafür einen angemessenen Betrag einbehalten.
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  #3  
Alt 24.04.2015, 15:43
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: Erfurt
Beiträge: 14
Standard AW: Schönheitsreparatur erforderlich trotz Nachmieter?

Das klingt ganz stark nach Geldmacherei. In den meisten Fällen muss die Wohnung sogar nur noch besenrein übergeben werden. Allerdings, da hat Regenmacher Recht, kann im Mietvertrag stehen, dass die Wohnung mit geweißten Wänden zu übergeben ist. Da dachte ich allerdings immer, dass sich das auf vorher farbig gestrichene oder eben vergilbte Wände bezieht. Hast du mal geschaut, was bei dir im Mietvertrag steht?
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Stichworte
kaution, mietkaution, nachmieter, schönheitsreparatur, übergabe

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