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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Stromschulden und Hartz IV

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.10.2010, 03:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2010
Beiträge: 1
Standard Stromschulden und Hartz IV

Hallo,

..ich wohne seit 10 Jahren in einer kl.Wohnung und mein gesamtes Warmwasser wird über einen 30l Boiler hergestellt. Das verursacht erhebliche Stromkosten. Ausserdem bin ich Hartz4 Emfänger. Allerdings ist der Strom in meiner Miete enthalten. Ich selbst bin bei keinem Stromanbieter unter Vertrag. In den vergangenen Jahren kam es regelmässig am Jahresende zu z.T. erheblichen Nachzahlungen(nur Stromkosten), welche ich natürlich nicht zahlen konnte. Allerdings hat mein Vermieter diese wohl immer bezahlt und mit mir nie drüber gesprochen. Alle paar Jahre hat er mir ein Erinnerungsschreiben geschickt, mit der neuen aktuellen Summe.
Mittlerweile hab ich erhebliche Schulden aus den Jahresendabrechnungen der vergangenden 10 Jahre.(ca.3000€) Und zwar ausschliesslich aus Stromkosten.
Jetzt plötzlich will mein Vermieter doch mit mir darüber sprechen.
Meine Frage dazu lautet eigentlich: 1. Darf er überhaupt diese Schuldensumme aus 10 Jahren zurückfordern?? oder gibts da eine Grenze(Jahresabrechnungen dürfen doch auch nur eine bestimmte Zeit zurückreichen, oder) und 2. Gibts eine Möglichkeit das sich das Sozialamt daran beteiligt.
Eigentlich bin ich ja im Nachteil gegenüber jemandem, der sein Warmwasser mit Gas heiss macht, denn das übernimmt das Sozialamt ja.
Ich hoffe ich habs so erklärt das es jeder verstehn kann. Falls nicht, fragt mich einfach was.

TvRocket



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  #2  
Alt 27.10.2010, 09:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Stromschulden und Hartz IV

Da dies kein rein mietrechtrechtliches Problem ist (hier geht es vorrangig um Schuld- und Sozialrecht) sollten Sie bitte zum Einem mit Ihrem Fallmanager bei der ARGE (früher Sozialamt) und andererdeits mit einem Anwalt über diesen Fall sprechen.

Als Empfänger von Hartz IV Leistungen erhalten Sie einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht.
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