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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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TV Kosten in den Nebenkosten
Hallo an alle,
meine Frage ist ein wenig anders. Bei mir ist es so, dass ich kein TV gucke, aber monatlich fast 18€ für das nicht genutzte Vergnügen zahle. Diese Kosten sind in den Nebenkosten verrechnet. Meine Frage nun: Habe ich das Recht meinem Vermieter zu sagen, dass ich diese Kosten nicht mehr zahlen will, weil ich kein TV schaue? Wegen mir kann er das ganze sperren, aber ich habe, ehrlich gesagt, nicht jährlich fast 240€ für sowas über, wenn ich es ja doch nicht nutze. Das ganze ich eine Gesellschaft, daher ist es vermutlich schwerer was zu erreichen, aber erstmal muss ich natürlich wissen, ob ich darauf überhaupt ein Recht habe. Immerhin ist es mein Geld... Lieben Gruß und danke im Vorraus Nike |
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#2
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AW: TV Kosten in den Nebenkosten
Hallo.
Wenn Sie einen Mietvertrag unteschrieben haben, der die Nebenkosten für den Kabelanschluss mit einschliesst, dann haben Sie leider keine Handhabe. Der Vermieter muss hier pauschal für all seine Wohnungen zahlen. Sollte jedoch eine externe Vereinbarung besthen, können Sie diese jederzeit kündigen! Aus dem Thementitel entnehme ich jedoch, dass der Vermieter für diese Kosten aufkommt und da könnte es schwierig werden. Lesen Sie bitte noch diesen Beitrag in unserem Mietrecht Ratgeber zum Thema Kabelanschluss: Kabelfernsehen und Kabelanschluss Kosten im Mietrecht Mietrecht Einfach
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