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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Umlagefähige Kosten?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.03.2008, 17:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 1
Standard Umlagefähige Kosten?

Hallo!

Ich bräuchte mal Euren Rat. Ich wohne in einer 60qm Wohnung und zahle 160€ Nebenkosten, was meiner Ansicht schon relativ viel ist. Jetzt habe ich von meinem Vermieter die Abrechnung erhalten, die ihm von der Hausverwaltung zugestellt wurde. Er hat immer betont, dass ich nur das zahlen müsste, was die Verwaltung ihm in Rechung stellt. Bei Einsicht der Abrechung frage ich mich jedoch, ob tatsächlich alles, was die ihm in Rechung stellen, wirklich auf mich umlagefähig ist:




Könnt Ihr mir helfen? Warum ist die Grundsteuer nicht aufgeführt?

Grüße

Watze



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  #2  
Alt 16.03.2008, 19:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Watze.
Ich vermute mal, dass die Grundsteuer in Wasser- und Abwasser- / Kanalgebühren mit enthalten ist.

Die anderen Kosten erscheinen mir Umlagefähig.
Eine Tiefgarage ist natürlich nur auf dich abzuwälzen, wenn du Sie auch in Anspruch nimmst.
Dies gilt ebenso für eine Hebeanlage.

Wikipedia sagt auch noch, dass die folgenden Kosten nicht umlagefähig sind:

Zitat:
Zitat von wikipedia
Nicht umlagefähigen Kosten

* Hausmeister (z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
* Kontoführungsgebühren
* Verwalterentgelt
* Instandhaltungsrücklage
* sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z. B. Anschaffung eines Rasenmähers)
Quellennachweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabrechnung

Somit könntest du Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, solange die Frist noch nicht verstrichen ist. In diesem Fall würde ich dir Raten einen Rechtsbeistand aufzusuchen oder dich nochmal ausgiebig im Internet zu diesem Thema zu informieren.

Falls du noch Fragen hast, so stehe ich dir gerne zur Verfügung.


Grüße, Mietrecht-Einfach
__________________

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