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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Unsinniges Heizen des Treppenhauses
Hallo erstmal,
hoffe mal ich bin in der richtigen Rubrik angelangt . Es geht um folgendes. Bin im Okt 2011 hier eingezogen und seit diesem Jahr ungefähr wird das Treppenhaus fast permanent auf 2 geheizt, dass stellenweise mit 3 Heizungen. Vorab Info: Es handelt sich um einen Fachwerkanbau quasi an ein Fachwerkhaus. Es befindet sich eine Heizung gleich im Flur nach der Haustür und den Zählerkästen. Nach der Heizung kommt eine nicht verschließbare Zwischentür zum eigentlichen Treppenhaus (2 Etagen). Links nach der Tür kommt eine Tür zu den 4 Kellerräumen in dessen Zugangsbereich sich eine weitere Heizung befindet. Geht man die Treppe hoch (1 Etage meine Etage) kommt die 3 Heizung. Genau zwischen dem Eingang zu meiner Wohnung und der Nebeneingangstür zur Wohnung des Vermieters. Treppe weiter hoch sind 2 weitere Wohnungen (1 bewohnt) und eine offene Lucke, quasi ein Platz wo normal eine Dachbodentreppe ist. Diese 3 Heizungen laufen meist alle 3 auf 2 (ab und an manche auf 4 oder 5). Es wird quasi der gesamte Treppenhausbereich, Kellerraumbereich (da alle Kellertüren meist nicht geschlossen werden), Eingangsbereich und Dachboden damit geheizt, wenn ich sie nicht ausdrehen würde und permanent schauen würde, würden die permanent laufen. Ich finde es reicht die auf Frostwächter laufen zu lassen. Muss man die anfallenden Kosten bezahlen oder kann man etwas dagegen tun? Angeblich wird die Heizung fürs Treppenhaus dann durch die Mietparteien geteilt (Vermieter zahlt nichts, obwohl Wohnung angrenzt und er den Eingang auch benutzt!) Als ich es angesprochen habe, dass ich es nicht unterstützen werde, hieß es es muss so sein damit nichts kaputt geht und man meinte dann noch unfreundlich "Was will der denn, wir entscheiden hier was gemacht wird und was nicht!!!" Hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen und man mein geschriebenes verstehen . Danke schonmal |
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#2
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AW: Unsinniges heizen des Treppenhauses
Ob die Beheizung von Gemeinschaftsräumen, wie ein Treppenhaus, unsinnig ist, oder nicht, entscheidet letztendlich der Eigentümer. Ist man als Mieter anderer Meinung bleibt einem der Rechtsweg offen.
Und ja, in der Regel wird dieser Verbrauch allen an der Heizung angeschlossenen Mietparteien angerechnet, es sei denn, an den Heizkörpern wären Messeinrichtungen, die aber laut Heizkostenverordnung keine Pflicht sind. |
#3
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AW: Unsinniges heizen des Treppenhauses
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, heizkosten, heizkörper, nebenkostenabrechnung, treppenhaus |
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