Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Unsinniges Heizen des Treppenhauses

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.02.2012, 20:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 1
Standard Unsinniges Heizen des Treppenhauses

Hallo erstmal,

hoffe mal ich bin in der richtigen Rubrik angelangt . Es geht um folgendes.

Bin im Okt 2011 hier eingezogen und seit diesem Jahr ungefähr wird das Treppenhaus fast permanent auf 2 geheizt, dass stellenweise mit 3 Heizungen.

Vorab Info: Es handelt sich um einen Fachwerkanbau quasi an ein Fachwerkhaus. Es befindet sich eine Heizung gleich im Flur nach der Haustür und den Zählerkästen. Nach der Heizung kommt eine nicht verschließbare Zwischentür zum eigentlichen Treppenhaus (2 Etagen).
Links nach der Tür kommt eine Tür zu den 4 Kellerräumen in dessen Zugangsbereich sich eine weitere Heizung befindet. Geht man die Treppe hoch (1 Etage meine Etage) kommt die 3 Heizung. Genau zwischen dem Eingang zu meiner Wohnung und der Nebeneingangstür zur Wohnung des Vermieters.

Treppe weiter hoch sind 2 weitere Wohnungen (1 bewohnt) und eine offene Lucke, quasi ein Platz wo normal eine Dachbodentreppe ist. Diese 3 Heizungen laufen meist alle 3 auf 2 (ab und an manche auf 4 oder 5). Es wird quasi der gesamte Treppenhausbereich, Kellerraumbereich (da alle Kellertüren meist nicht geschlossen werden), Eingangsbereich und Dachboden damit geheizt, wenn ich sie nicht ausdrehen würde und permanent schauen würde, würden die permanent laufen.

Ich finde es reicht die auf Frostwächter laufen zu lassen. Muss man die anfallenden Kosten bezahlen oder kann man etwas dagegen tun? Angeblich wird die Heizung fürs Treppenhaus dann durch die Mietparteien geteilt (Vermieter zahlt nichts, obwohl Wohnung angrenzt und er den Eingang auch benutzt!)

Als ich es angesprochen habe, dass ich es nicht unterstützen werde, hieß es es muss so sein damit nichts kaputt geht und man meinte dann noch unfreundlich "Was will der denn, wir entscheiden hier was gemacht wird und was nicht!!!"


Hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen und man mein geschriebenes verstehen . Danke schonmal



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 07.02.2012, 08:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Unsinniges heizen des Treppenhauses

Ob die Beheizung von Gemeinschaftsräumen, wie ein Treppenhaus, unsinnig ist, oder nicht, entscheidet letztendlich der Eigentümer. Ist man als Mieter anderer Meinung bleibt einem der Rechtsweg offen.

Und ja, in der Regel wird dieser Verbrauch allen an der Heizung angeschlossenen Mietparteien angerechnet, es sei denn, an den Heizkörpern wären Messeinrichtungen, die aber laut Heizkostenverordnung keine Pflicht sind.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.02.2012, 09:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Unsinniges heizen des Treppenhauses

Zitat:
und ihr man meinte dann noch unfreundlich " Was will der denn, wir entscheiden hier was gemacht wird und was nicht!!!"
Womit er vollkommen recht hat.

Zitat:
Wenn ich sie nicht ausdrehen würde ...
Das kann Ärger geben und außerdem die Heizkosten unnötig in die Höhe treiben.

Zitat:
Ich finde es reicht die auf Frostwächter laufen zu lassen.
Was Du als Mieter "findest" ist irrelevant. Zumal auf Frostschutz bei den derzeitigen Temperaturen zu wenig sein kann.

Zitat:
Hoffe ihr könnt mir bisschen weiterhelfen und man mein geschriebenes verstehen
Und ich hoffe Du verstehst mein Geschriebenes und Deinen Vermieter.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
betriebskostenabrechnung, heizkosten, heizkörper, nebenkostenabrechnung, treppenhaus


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Malen des Treppenhauses bei Auszug skimaus0110 Reparaturen und Modernisierung 1 07.09.2011 09:41
Ist Mieter verpflichtet zu heizen? Amt 59 Rechte und Pflichten 1 03.12.2010 15:46
Muß mein Nachbar unter mir heizen ? shamen1001 Rechte und Pflichten 3 05.01.2010 11:24


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Unsinniges Heizen des Treppenhauses