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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK '12
Hallo liebe Community. Mein Vermieter und ich sind momentan auf Kriegsfuß. Die Nebenkosten im Jahre 2011 betrugen bei mir die Nachzahlung 1000Euro. Jetzt ziehe ich Ende Juni aus und der Vermieter will (inklusive dem Einbehalten der Kaution) von mir eine Vorauszahlung gemessen an der letzten Abrechnung für 2012 und 2013 beim Auszug verlangen. Was circa 1500 Euro beträgt - ohne einen Beleg. Darf er das ? Beziehungsweise muss ich der Vorauszahlung nachgehen?
Er meinte nach Mietrecht müsse ich das, aber ich kann nichts finden. Vielen lieben Dank für jeden Rat . |
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#2
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Der Vermieter darf 3-4 monatliche Vorauszahlungen zur Absicherung offener Betriebskosten von der Kaution einbehalten.
Auszug aus Mietrechtslexikon: Offene Nebenkosten - bzw Betriebskostenabrechnung: Eine Ausnahme (längere Frist als 6 Monate) ist dann zu machen , wenn es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht. Oft ist die Abrechnung im Zeitpunkt des Auszugs nicht fertig, oder eine Zwischenabrechnung aus Kostengründen nicht ratsam. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, einen Zwischenabrechnung zu erstellen. In diesen Fällen kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution (in angemessener Höhe einer möglichen Nachzahlung) zurückbehalten. Siehe Urteil des AG Hannover (oben) oder LG Berlin, Beschluß vom 5. Mai 2000, Az: 65 S 144/00 Quelle: Grundeigentum 2000, 893-894, - BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VII ZR 71/05). Angemessen seien 3 bis 4 monatliche Vorauszahlungsbeträge (AG Hamburg WM 97,213). Vor dem Urteil des BGH war die Frage der Einbehaltung der Kaution als Sicherheit für Betriebskosten(oder Heizkosten) unter den Gerichten teils heftig umstritten. Die Kaution dient vereinbarungsgemäß der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, und dazu gehören eben auch die Betriebskosten. Die Höhe der Sicherheitsleistung erstaunt allerdings schon. Wurden denn bezüglich der Nachzahlungen keine Anpassungen an den tatsächlichen Verbrauch gemacht? |
#3
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Hallo,
Ja genau, von der Kaution. Aber er will ja zusätzlich nochmal 1500 Euro von mir, bedeutet er behält 2550 Euro, wofür es gar keine belege gibt. Er meinte die Beschichtung des Laminates ist weg und hier und da paar Schäden, er rechnet wohl großzügig damit, dass er alles der Kaution für Schönheitsreparaturen benutzt. Ich bin wirklich verzweifelt.... Ach und wegen der Anpassung, ich habe erst im Dezember 2012 für die Nebenkostennachzahlung 2011 gezahlt, deswegen erst die späte Anpassung. |
#4
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Oh, das ist wirklich bitter. Ich würde ohne Beleg auf keinen Fall Geld überweisen und der Vorauszahlung erstmal nicht so einfach Folge leisten.
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#5
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Danke,
was für Folgen / Schritte könnten auf mich zu kommen, wenn ich der Forderung nicht nachgehe? Reicht eine Klage dafür? Oder übernimmt der Vermieter bis dahin nicht die Wohnung etc.? |
#6
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Da bin ich leider überfragt. Vielleicht kann das ja einer der Spezialisten hier beantworten?
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#7
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Schade, dass sich sonst niemand mehr gemeldet hat. Wie ist es denn ausgegangen?
Grüße |
#8
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AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK
Ich berichte in 4 Wochen darüber! :/
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Stichworte |
auszug, nachzahlung, nebenkosten, schönheitsreparaturen, vorrauszahlung |
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