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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage an die Mitglieder des Forums. Die in der NK-Abrechnung 2011 aufgeführten Posten wiesen in diversen Fällen erhebliche Differenzen zu den vorgelegten Belegen auf. Wir haben also nach vielen Schriftwechseln und Aufforderungen, die Differenzen zu klären, von unserem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht und die strittigen Beträge mit den Vorauszahlung der NK für 2013 verrechnet. Der Vermieter hat sich dazu nicht mehr geäußert. Jetzt kam die NK-Abrechnung 2012 mit einem Guthaben von 150 EUR. Der Vermieter hat uns mitgeteilt, dass er das Guthaben nicht auszahlen werde, weil wir ja 200 EUR von der NK-Abrechnung 2011 zurück behalten hätten. Ist das in Ordnung? Dann würde doch das Zurückbehaltungsrecht keinen Sinn ergeben?! |
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#2
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Ich sehe das auch als 2 getrennte Vorgänge an.
Die Zurückbehaltung 2011 ist erst dann erledigt, wenn die Unklarheiten durch den Vermieter beseitigt wurden. Das Guthaben aus 2012 wäre aus rechtlicher Sicht unverzüglich auszuzahlen. Regel ist hier 4 Wochen nach Abrechnung. Man könnte in so einem Fall einen Vermieter mit einer Zahlungsaufforderung und Fristsetzung in Verzug bringen. Danach Mahnverfahren. |
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Stichworte |
guthaben, mahnung, nebenkostenabrechnung, verrechnung, verzug, vorauszahlung, zurückbehaltungsrecht |
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