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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Warmwasserkollektoren in der Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.12.2014, 20:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2014
Beiträge: 1
Standard Warmwasserkollektoren in der Betriebskostenabrechnung

Hallo,
ich habe ein Problem mit der Betriebskostenabrechnung unseres Vermieters für 2013.
Diese habe ich nun endlich bekommen und die ganze Abrechnung ist eine Farce.
Keine Gesamtkosten, Keine Hinweise was und wie umgelegt wurde und ich denke Kosten aufgeführt wozuer gar kein recht hat.

Zur Mietsache:
Doppelhaus, geförderter Wohnungsbau, Erstbezug 01.01.2013 Wasserkollektoren auf dem Dach.
103 m3 Kaltmiete knapp 500€
Da keinerlei Zahlen vorlagen haben wir uns damals darauf verständigt, erstmal hoch mit den Nebenkosten Abschlägen anzufangen ( 190€ ) damit ich hinterher nicht nachzahlen muss ( Das zahle ich nun schon fast 2 Jahre )
Nun bekomme ich endlich die NKA für 2013.
Auf den ersten Blick sieht es super aus, bekomme 700€ wieder aber es gibt Posten.....
Versicherung 154,36€ sollte passen war am alten Haus ähnlich

Abwasser: 403,20€ passt nicht, haben eine Gartenwasseruhr für die Keine Abwässer gezahlt werden müssen ist aber voll abgerechnent worden

Müllabfuhr : 164€ passt

Strassenreinigung: 13.87€ passt

Wasserverband: 22,87????

Wasser: 227,43 ..........wir haben 128m3 verbraucht, der m3 Frischwasser kostet 1,18.....passt nicht

Grundsteuer: 57,61€ müsste passen

Wartung Heizung: 53,12€ passt denke ich

Grundstück Haftpflicht: 52,31

JETZT KOMMTS:

Warmwasserkollektor 431,89€!!!!!!!!!!

Ich wollt das Ding nicht kaufen!!!

Somit bezahle ich für Wasser knapp1000€ das sind 600 mehr als im Alten Haus.

Darf er das?

VG



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  #2  
Alt 11.12.2014, 10:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Warmwasserkolektoren in der Betriebskostenabrechnung

Ihre Anfrage sprengt die Möglichkeiten eines Forums. Bitte wenden Sie sich an den örtlichen Mieterverein oder an einen Anwalt. Letzteren können Sie auch über dieses Forum kontaktieren.

Zum Thema Gartenwasseruhr fällt mir ein, dass dieser Zähler vom Wasserlieferanten (Stadtwerke?) überwacht werden müsste, um in den Genuss des abwasserbefreiten Wassers zu gelangen.
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Antwort

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Stichworte
abwasser, betriebskostenabrechnung, heizung, müllabfuhr, wasser


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