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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Wartungskosten für Fahrstuhl

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.10.2012, 11:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2012
Beiträge: 4
Böse Wartungskosten für Fahrstuhl

Wohne im Haus mit 5 Etagen. Die Wartungskosten für den Fahrstuhl betragen pro Jahr fast 3000.- EUR. Es kommt einmal im Jahr der TÜV, ansonsten immer nur 1 Techniker, wenn was kaputt ist, das ist 2-3x pro Jahr für je 3 Stunden.

Was kann man tun?



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  #2  
Alt 20.10.2012, 12:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Zitat:
Was kann man tun?
Außer in ein Haus ohne Fahrstuhl zu ziehen, nichts!
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  #3  
Alt 20.10.2012, 12:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Ist das nicht genauso, als wenn die Heizkosten viel zu hoch berechnet würden und man dann in ein anderes Haus ziehen soll ??
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.10.2012, 13:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Zitat:
als wenn die Heizkosten viel zu hoch berechnet würden
Hääh, was soll denn dieser Vergleich? Wer den Luxus eines Personenfahrstuhls genießen will, muss dafür auch die (Wartungs)kosten bezahlen. Selbst der Mieter aus dem Erdgeschoss. Weitere Diskussionen sollten Sie besser mit Ihrem Vermieter starten.
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  #5  
Alt 20.10.2012, 19:27
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Zitat:
Was kann man tun?
Man könnte einfach mal überprüfen, ob die Wartungskosten strikt von den Instandsetzungskosten getrennt abgerechnet werden. Denn nur die Wartungskosten können und dürfen auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Ganz deutlich: Keine Reparaturkosten für den Mieter!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.10.2012, 21:32
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

hallo,
die kosten von 3000,- könnten durch einen "vollwartungsvertrag" kommen. also inkl. ALLER anfallenden kosten.
-wartung
-tüv und technikerbeistellung
-notruf (inkl. personenbefreiung)
-instandhaltung
-ersatzteile
-garantie einer 95%igen verfügbarkeit (jährlich)

tüv kostet ca. 200,-,technikerbeistellung auch
notruf ca. 400,- (inkl. personenbefreiung)
techniker anfahrt ca. 100,-, je stunde ca. 90,-
ersatzteile bis zu 1000€

als eigentümer würde ich die miete deutlich erhöhen, wenn man gezwungen wäre den 3000,- vertrag zu ändern....

es ist ein übliches streitthema - leider.

Geändert von peryair (20.10.2012 um 21:36 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.10.2012, 04:09
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Zitat:
Zitat von peryair Beitrag anzeigen
hallo,
die kosten von 3000,- könnten durch einen "vollwartungsvertrag" kommen. also inkl. ALLER anfallenden kosten.
-wartung
-tüv und technikerbeistellung
-notruf (inkl. personenbefreiung)
-instandhaltung
-ersatzteile
-garantie einer 95%igen verfügbarkeit (jährlich)

tüv kostet ca. 200,-,technikerbeistellung auch
notruf ca. 400,- (inkl. personenbefreiung)
techniker anfahrt ca. 100,-, je stunde ca. 90,-
ersatzteile bis zu 1000€

als eigentümer würde ich die miete deutlich erhöhen, wenn man gezwungen wäre den 3000,- vertrag zu ändern....

es ist ein übliches streitthema - leider.

Instandsetzungskosten/Reparaturkosten gehören nicht in die Betriebskosten. Eine Gesamt-Rechnung wäre entsprechend zu modifizieren!
Wenn man das beherzigt, dann ist es eigentlich kein Streitthema!

Info:
Der Eigentümer kann dann diesen Pauschalbetrag nur anteilmäßig gegenüber dem Mieter geltend machen. Regelmäßig wird der herauszurechnende Instandsetzungsanteil mit 20% geschätzt. Auf Verlangen des Mieters hat der Vermieter diesem die Grundlage der Schätzung mitzuteilen. Ist er dazu nicht in der Lage, sind nur 50% - 60% auf den Mieter umlegbar. Aus diesem Grund sollte der Vermieter den Instandsetzungsanteil innerhalb der Wartungsrechnung durch die Wartungsfirma ausweisen lassen oder aber die Firma bitten mitzuteilen, mit welchem Anteil die Instandsetzungen in der Rechnung einkalkuliert sind.
Der ganze Artikel ist hier nachlesbar: Aufzugskosten | M.Berger Rechtsanwalt

oder z.B. auch hier: Betriebskostenabrechnung*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

Als Eigentümer könnte man nicht einfach die Miete erhöhen, wenn man keine rechtliche Begründung dafür hat. Gleiches trifft auch auf eine Nebenkostenerhöhung zu.
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  #8  
Alt 21.10.2012, 12:02
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

hallo,

@sange - das finde ich auch gut so.
ich kenn ein fall, da konnte der eigentümer mit einem solchen wartungsvertrag unter der ortsüblichen miete bleiben. nach beschwerde seitens der mieter hat er den vertrag geändert und auf ortsübliche miete erhöht!

oder die mieter beschädigen den aufzug durch blockieren oder anderen unsinn. da hier selten der verursacher gefunden werden kann, wird auch das der allgemeinheit in rechnung gestellt (was ich nicht verstehe, den die meisten privathaftpflichversicherungen zahlen das, wenn ich durch ein mißgeschick am aufzug etwas kaputt mache).
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.10.2012, 13:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Lassen Sie sich vom Vermieter die Originalbelege/den Wartungsvertrag vorlegen.

Einen "oll inklusive"-Vertrag, der u. a. auch Reparaturen beinhaltet, müssen Sie nicht zahlen.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 15.11.2012, 16:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2012
Beiträge: 1
Standard AW: Wartungskosten für Fahrstuhl

Du solltest auf jeden Fall mal überprüfen, ob die Wartungskosten verhältnismäßig sind. Schau einfach mal, von welchem Hersteller der Aufzug eingebaut wurde, steht meistens in der Türschwelle oder auf dem Bedientableau. Dann kannst du dich auf deren Website mal informieren, hier mal beispielhaft der Link zum Aufzugbauer:
kone.com/countries/de_DE/service-wartung/Pages/default.aspx
aus Finnland...
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fahrstuhl, wartungskosten


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