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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Wer zahlt die Nebenkosten, wenn der Vermieter übermäßig heizt?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.02.2009, 21:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 2
Standard Wer zahlt die Nebenkosten, wenn der Vermieter übermäßig heizt?

Hallo,

bis vor kurzem habe ich in einer WG gewohnt. Meine Mitbewohnerin und ich sind ungefähr zur selben Zeit Ende Dezember 08 aus der Wohnung ausgezogen. Da ich erst zum 1.2.09 kündigen konnte, stand die Wohnung im Jan 09 leer. Die Wohnung wurde deshalb nur minimal von mir beheizt, da sich ja keine Personen mehr darin aufgehalten haben. Ausgerechnet in dieser Zeit war es jedoch sehr kalt und irgendwie kam es zu einem Wasserschaden im Bad. Ich habe es bemerkt als ich zufällig in der Wohnung war um die letzten Sachen mitzunehmen. Die komplette Tapete an der Decke im Bad war nass und das Wasser ist schon an den Wänden herunter gelaufen. Das Wasser kam eindeutig von oben und hat die Tapete an der Decke schon fast losgelöst.

Ich habe sofort meine Vermieter benachrichtigt und ihnen die Situation mitgeteilt. Die haben daraufhin Untersuchungen angestellt, haben aber nichts gefunden. Kein Rohrbruch, nichts, haben den Grund einfach nicht gefunden. Es gibt noch eine Wohnung über uns und die war zu dem Zeitpunkt ebenfalls leer. Da das Wasser von der Decke kam, habe ich vermutet das Wasser kommt von der Wohnung drüber, aber der Vermieter behauptet, er hätte in der Wohnung drüber alles aufgerissen und nichts entdecken können.

Um das Bad zum Trocknen zu bringen, hat der Vermieter übermäßig geheizt, immer über 25 Grad. Jedes Mal wenn ich in der Wohnung war um nach dem Rechten zu schauen, habe ich die Heizung etwas runtergedreht (nicht ausgemacht, nur auf mittlere Stufe), da es in der Wohnung viel zu heiß war. Da der Vermieter die von der Decke heruntergekommene Tapete wieder anbringen musste, war er jeden Tag in der Wohnung und hat die Heizung wieder komplett aufgedreht.
Dass der Vermieter viel zu stark geheizt hat, habe ich schließlich in meiner Nebenkosten Abschlussrechnung für den Januar gesehen. Statt dem sonstigen monatlichen Abschlag von 95,75 EUR muss ich nun 134,30 EUR zahlen. Es wurde also deutlich mehr in der leeren Wohnung geheizt als zum Zeitpunkt, wo sich noch zwei Personen in der Wohnung befanden.

Meine Fragen lauten:
Kann ich zumindest die Differenz zwischen dem sonstigen Abschlag und den durch übermäßiges Heizen entstandene Betrag vom Vermieter zurückverlangen? Wer hat die überhöhten Nebenkosten (Heizkosten) zu tragen?

Da das Wasser eindeutig von der Decke kam (also wahrscheinlich von der Wohnung über uns) und der Vermieter keinen eindeutigen Grund für die Ursache gefunden hat, kann er mir überhaupt den Schaden anlasten? (Habe nämlich meine Kaution auch noch nicht bekommen.)

Grüße,
kiesel222



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  #2  
Alt 13.02.2009, 16:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Kiesel,

so wie du den Tatbestand geschildert hast, scheint dich ja in keinster Weise eine Schuld zu treffen. Somit kann dir dieser Schaden auch nicht angelastet werden und du solltest deine Kaution in voller Höhe zurückerhalten, es sei denn, dass ggf. andere Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Hiervon gehe ich aber mal nicht aus.

Zu der Differenz des Abschlags:
Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und den Sachverhalt darlegen, wie du es hier getan hast. Eigentlich sollte er sich Einsichtig zeigen und die Differenz übernehmen. Sollte dem nicht so sein, so schlage ich vor, dass Ihr Euch den Betrag teilt. Denn bei rund 40 Euro lohnt es nicht, sich anderweitige Hilfe in Form eines fundierten Rechtsbeistandes zu holen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Mietkaution nicht in voller Höhe zurückerhalten solltest, worauf du meines Erachtens nach einen Anspruch hast.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 14.02.2009, 22:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort und die Einschätzung!

Zitat:
so wie du den Tatbestand geschildert hast, scheint dich ja in keinster Weise eine Schuld zu treffen. Somit kann dir dieser Schaden auch nicht angelastet werden und du solltest deine Kaution in voller Höhe zurückerhalten, es sei denn, dass ggf. andere Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Hiervon gehe ich aber mal nicht aus.
Die Wohnung wurde bereits übergeben und die Nachmieterin ist schon eingezogen. Andere Schäden, außer dem genannten Wasserschaden, der mittlerweile wieder behoben ist, sind mir keine bekannt.

Zitat:
Zu der Differenz des Abschlags:
Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und den Sachverhalt darlegen, wie du es hier getan hast. Eigentlich sollte er sich Einsichtig zeigen und die Differenz übernehmen. Sollte dem nicht so sein, so schlage ich vor, dass Ihr Euch den Betrag teilt.
Ich habe den Vermieter bereits am Telefon darauf angesprochen, jedoch war er in keiner Weise bereit mir entgegenzukommen. Im Gegenteil wollte er mir den Schaden anhängen, obwohl er dies noch mit keinem Wort zuvor erwähnt hatte. Selbst nachdem der Schaden behoben wurde, d.h. nachdem die Tapete wieder angebracht und neu gestrichen wurde, hat er mich nie dazu aufgefordert für den Schaden zu haften. Er sagte jedoch, nachdem ich ihn auf die hohen Heizkosten hingewiesen habe, dass der Schaden ja in meiner Wohnung beseitigt wurde und ich eigentlich somit für den Schaden aufkommen müsste.
Meiner Meinung nach muss der Ursprung des Schadens, auch wenn der Schaden augenscheinlich in meiner Wohnung war (also in meinen eigenen vier Wänden) nicht zwangsläufig in meiner Wohnung entstanden sein. Es ist meiner Ansicht nach in keiner Weise auszuschließen, dass das Wasser vom Stockwerk über mir kam, insbesondere deswegen weil das Wasser nicht überall war, sondern ausschließlich an der Decke.
Ich werde mit dem Vermieter noch mal schriftlich Kontakt aufnehmen und ihm die Sachlage noch mal erklären und hoffe, dass er mir dann zumindest etwas entgegenkommt.

Zitat:
Denn bei rund 40 Euro lohnt es nicht, sich anderweitige Hilfe in Form eines fundierten Rechtsbeistandes zu holen.
Ich war auch der Meinung, dass der Differenzbetrag zu gering ist, als dass sich die Kosten für den Rat eines Mieterbundes oder Anwaltes lohnen würde.
Zu den Nebenkosten muss ich jedoch etwas hinzufügen:
Bei uns werden die Nebenkosten (Strom/Gas), anders wie in den meisten Fällen, nicht mit dem VM abgerechnet. Wir bekommen unsere Rechnungen direkt von den Stadtwerken, wo wir auch gemeldet sind. Der Strom- und Gaszählerstand wird somit für jede Abschlussrechnung direkt abgelesen. Die Beträge, die ich im ersten Beitrag genannt habe, beinhalten sowohl die Strom- als auch Gaskosten. Da die Wohnung im Jan 09 nicht mehr bewohnt war, wurde nur 64 kWh Strom verbraucht, der Rest der Gesamtkosten von 134 € entfiel auf die Heizkosten. Im Dez 08 hingegen waren noch alle elektrischen Geräte im Einsatz (Computer, Laptop, Fernseher etc.) und wir kamen zusammen mit den Heizkosten nur auf 95 €. Die Differenz zwischen den Heizkosten im Jan 09 und Dez 08 (wo es auch sehr kalt war) ist demnach noch größer, obwohl die Wohnung nicht mehr bewohnt wurde. Der VM hat also für das Trocknen der Decke auf meine Kosten geheizt.

Zitat:
Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Mietkaution nicht in voller Höhe zurückerhalten solltest, worauf du meines Erachtens nach einen Anspruch hast.
Aufgrund des nicht sehr positiv verlaufenen Telefongespräches mit dem Vermieter und der Anschuldigung mit dem Schaden, hatte ich befürchtet, dass er die Kaution einbehält oder zumindest nicht vollständig auszahlt.
Ich finde dieses Verhalten nicht in Ordnung und möchte es in dieser Form eigentlich nicht akzeptieren. Einen Rechtsstreit versuche ich aber wenn möglich in jedem Fall zu vermeiden.

Zitat:
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
Der Beitrag war auf jeden Fall äußerst hilfreich und ausschlussreich. Vielen Dank noch mal dafür.

Grüße,
kiesel222
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  #4  
Alt 16.02.2009, 19:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo kiesel,

ich halte es auch für richtig nun alle weiteren Schritte auf schriftlichem Wege zu unternehmen. Denn es ist so: Reparaturen sind Vermietersache. Es sei denn, es ist nachweisbar, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.

Ggf. kannst du ja auch innerhalb der Schreiben damit drohen den Mieterbund einzuschalten und Ihm die Kosten weiterzuberechnen, wenn du im Recht sein solltest. Was augenscheinlich ja so sein sollte.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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