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Wer zahlt Kosten für die Inbetriebnahme einer Gasleitung?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.07.2016, 14:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2016
Beiträge: 3
Standard Wer zahlt Kosten für die Inbetriebnahme einer Gasleitung?

Hallo,

Ich bin in eine Wohnung gezogen, die längere Zeit leer stand.
Um die Kosten für den Gaszähler bei leerer Wohnung zu sparen, hat mein Vermieter diesen Zähler demontieren lassen.

Die Gasleitung selber liegt in der Wohnung.

Jetzt soll die Leitung wieder in Betrieb genommen werden. Dazu wird ein Gaszähler installiert und eine Dichtigkeitsprobe der Gasleitung durchgeführt.

Gerade erfuhr ich, dass ich die Kosten dafür tragen soll.

Das kann ich nicht recht glauben, dass ich die Kosten dafür zahlen soll, um in meiner Küche kochen zu können.

Ist die Gasleitung, genau so wie die Stromversorgung in einer Wohnung, nicht Bestandteil der Mietkosten?

Hat jemand eine Idee?

-- Vielen Dank! --



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  #2  
Alt 20.07.2016, 16:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wer zahlt Kosten für Inbetriebnahme Gasleitung?

Bei der vorigen Anfrage hatte ich doch geschrieben, wer für die Gasleitung zuständig ist.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.07.2016, 19:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2016
Beiträge: 3
Standard AW: Wer zahlt Kosten für Inbetriebnahme Gasleitung?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Bei der vorigen Anfrage hatte ich doch geschrieben, wer für die Gasleitung zuständig ist.
Sorry, ich hatte den bezüglichen Thread nicht gefunden.

Alles klar, vielen Dank!
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
gasleitung, gaszähler, küche, strom

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