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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.12.2011, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 5
Standard Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Hallo,

uns flattert heute früh die NK-Abrechnung für 2010 ins Haus. Wir freuen uns über ein Guthaben von 760 Euro, wundern sich aber über einen einbehaltenen Abzug von 200 Euro.
Es stehen noch 2 Mietmonate (Jan/Feb) in 2011 aus, und die ex-Vermieterin rechnet wegen der Heizmonate und Nutzerwechselkosten (Heizung, auf den Mieter umgelegt) mit höheren Kosten als aus der Vorauszahlung bereits geleistetwurden .

Was ist davon zu halten?



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  #2  
Alt 22.12.2011, 14:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Sind Sie mittlerweile ausgezogen?

Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Eine Nutzerwechselgebür ist nur dann vom Mieter zu bezahlen, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten sind das Verwaltungskosten, die der Vermieter zu tragen hat.

Wenn Sie ausgezogen sind, dann hat der Exvermieter das Recht, von der Kaution eine mögliche Nachzahlung für Betriebskosten einzubehalten. Wie ist das mit der Rückzahlung Ihrer Kaution?
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  #3  
Alt 22.12.2011, 17:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Hallo,

ja, wir sind Ende Februar dieses Jahr ausgezogen. Im Mietvertrag ist festgehalten, dass bei Auszug der Mieter die Ablesegebühren zu tragen hat.

Die Kaution lag vor in Form einer Bürgschaft. Diese hat sich Vermieterin auszahlen lassen wegen Schäden beim Auszug.
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  #4  
Alt 22.12.2011, 18:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Dann ist das doch klar. Da die Kaution schon verbraucht wurde, hat der Vermieter das Recht, bis zur Abrechnung der letzten Betriebskosten einen Betrag von x Euro als Sicherheit einzubehalten.

Selbst wenn die 200,- Euro etwas überzogen sind, lohnt es sich bestimmt nicht deswegen einen Terz zu machen.
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  #5  
Alt 23.12.2011, 13:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Kannst du das irgendwie begründen? Urteile oder Gesetze?
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  #6  
Alt 23.12.2011, 13:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Zitat:
Urteile oder Gesetze?
Dafür sind Anwälte oder Mietervereine zuständig. Zur Not hilft auch ein Blick in dieses Lexikon: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
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  #7  
Alt 27.12.2011, 08:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

guckst du hier, was hältst du davon?: Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen darf gemäß § 560 Abs. 4 BGB erst nach einer Abrechnung über die Betriebskosten verlangt werden. Die Erhöhung hat zur Voraussetzung, dass sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters ergibt. LG Berlin 67. Zivilkammer, Urteil vom 8. Dezember 2003, Az: 67 S 235/03, Quelle: NZM 2004, 339, ebeso AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 12. Februar 2002, Az: 409 C 497/01.
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  #8  
Alt 27.12.2011, 09:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Oh nein! Hier geht es nicht um eine Erhöhung der Betriebskosten in einem laufenden Mietverhältnis, warum willst du das nicht verstehen? Hier geht es darum, dass der Vermieter ein Sicherheitsbedürfnis hat, das ansonsten durch die Kaution abgedeckt ist. Da diese aber nicht mehr existent ist, hat er das Recht auf Auffüllung der Kaution, bzw. auf Einbehalt einer entsprechenden Summe aus dem letzten Guthaben.

Und noch einmal, da dir meine Antworten nicht gefallen. Frage/beauftrage einen Anwalt. Das geht auch online, z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
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  #9  
Alt 27.12.2011, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 5
Standard AW: Zusätzliche Nebenkosten Vorauszahlungen aus Abrechnungsguthaben entnehmen?

Hi,

ich habe dich schon verstanden, aber nirgendwo auch nur einen Ansatz zu deiner Begründung finden können!
Der Vermieter hat bereits für 2 Monate Vorauszahlung erhalten, diese wurden bislang nicht angepasst. Der Mieter hat in den vergangenen 2 Jahren immer deutlich Rückzahlungen erhalten!

Gruß
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