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elisabeth 07.09.2012 14:56

Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
 
Als uneheliches Kind möchte ich einen Erb- und Pflichtteilsverzicht für ein Erbe von meinem leiblichen Vater unterzeichnen, jedoch mit der Maßgabe, daß ich nicht zur Versorgung in seinem Alter herangezogen werde.
Ferner möchte ich ausschließen, daß mein leiblicher Vater im Falle meines Todes mein Vermögen erbt. Welche Formulierung kommt hier zum Tragen?

Recht-Einfach 10.09.2012 10:44

AW: Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
 
Hallo Elisabeth,

bitte lesen Sie sich hier einmal ein. Dort steht eigentlich alles Wichtige.
Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Bei Ihnen würde es dann lediglich Sinn machen einen beidseitigen Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht aufzusetzen.


Erbrecht Einfach

rentnerin 11.12.2012 19:32

AW: Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
 
Darf ich als Erblasser, meinen Erben der zu Lebzeiten verzichtet hat, als Erbe in meinem Testament einsetzen?


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