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vronic062010 10.05.2013 10:58

Wann erfahre ich, obs Schulden sind?
 
Hallo,

meine Schwiegermutter hat einen Brief von einem Nachlasspfleger erhalten. Der Verstorbene wäre nach seinen Recherchen ein Cousin ihrer Mutter gewesen. Ob es noch weitere Geschwister gibt. Meine Schwiegermutter kennt den Verstorben nicht. Er lebte zuletzt in einem Altenheim. Was hat das nun zu bedeuten? Kann man absehen, ob nur Schulden da sind, die meine Schwiegermutter zahlen soll? Wann erfährt sie das? Erst nachdem sie entschieden hat, ob sie das Erbe annimmt? (Katze-im-Sack-Prinzip?) Dass nun sie angeschrieben wurde bedeutet, dass keine näheren Verwandten da sind?
Kann mit jemand Tipps geben?

Vielen Dank!!

Recht-Einfach 16.05.2013 14:38

AW: Wann erfahre ich, obs Schulden sind?
 
Hallo,

diese Informationen erhalten Sie eigentlich nur, wenn Sie den Erblasser kennen und im besten Fall Zugriff auf die Unterlagen haben. Ich habe einen kleinen Artikel gefunden, welcher sicher weiterhelfen kann:

Zitat:

Nach dem Tod des Erblassers sollten sie sich unbedingt so schnell wie möglich einen genauen Überblick über dessen Vermögensverhältnisse machen, also die Konten überprüfen, bei den banken Erkundigungen einholen, die Papiere des Erblassers durchforsten. Wenn sich abzeichnet, dass der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen.

Wichtig für zukünftige Erblasser: Wer gerade dabei ist, seine eigenen Angelegenheiten für den Todesfall vorzubereiten, merkt schon, wie wichtig es ist, seinen Erben kein Papierchaos zu hinterlassen.

Der Gesetzgeber nimmt an, dass die Erben in mindestens sechs Wochen genügend Zeit haben, den Stand des Erbes zu beurteilen. Die Testamentsverkündung findet ja auch nicht unmittelbar nach dem Tod des Erblassers statt, so dass ihnen in der Praxis dadurch sogar noch etwas mehr Zeit bleibt.

Hat der Erbe aber vor Ablauf der Frist bereits angenommen, kann er hinterher nicht mehr ausschlagen. Eine solche Annahme kann etwa schon vorliegen, wenn der Erbe einen Erbschein beantragt hat. In wenigen Ausfällen kann man eine Annahme zwar anfechten, das ist aber äußerst schwierig und nur sehr schwer durchsetzbar. Besser ist es deshalb, sich gut zu überlegen, ob man die Erbschaft annehmen möchte.

Übrigens ist das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, ebenfalls vererblich. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich eine einfache und auch wichtige Regel. Wenn beispielsweise ein Familienvater das Erbe ausschlagen will und auf dem Weg zum Gericht verunglückt, muss sein Kind nun das Erbe ausschlagen. Wer das Erbe ausschlägt, muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Es reicht nicht aus, den Geschwistern zu sagen, dass man nichts haben will, oder sich einfach nicht zu rühren.

Quelle: stern.de
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Saleman 05.06.2013 07:55

AW: Wann erfahre ich, obs Schulden sind?
 
Hallo,

ich wusste gar nicht, dass das Erbrecht vererblich ist. Ich hatte selbst vor eine Weile einen Erbfall, aber da es ein naher Verwandter war, den ich kannte und sehr gern mochte, hab ich natürlich angenommen. Trotz kleiner Schulden. Aber dass man sich da vorher informieren soll ist auch klar. Die Frist ist ja grundsätzlich auf sechs Wochen richtig? Kann man in etwa sagen, wie viel länger es dauern kann, bis die Testamentsverkündung ist? Oder ist das einfach im Ermessen des Notars?

Schöne Grüße

Recht-Einfach 06.06.2013 00:43

AW: Wann erfahre ich, obs Schulden sind?
 
Die Frist ein Erbe auszuschlagen beträgt sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalles. Wie Sie darüber informiert werden ist dabei irrelevant. Diese sechs Wochen gelten ab (offizieller) Kenntnis vom Erbfall.

Erbrecht Einfach

Saleman 13.06.2013 15:06

AW: Wann erfahre ich, obs Schulden sind?
 
Vielen Dank für die Antwort. Das ist schon mal gut zu wissen. In dem Zitat von stern.de war das für mich nicht klar ersichtlich.

Schöne Grüße


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