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chariomer 04.09.2013 18:13

Erbschaft schon zu Lebzeiten
 
Ich , geb. am 01.06.64 , habe 1999 mit meiner damaligen Ehefrau eine Eigentumswohnung erworben .

2009 wurde ich geschieden, meine Exfrau wurde durch mich ausgezahlt ( diese Entschädigung an meine Exfrau wurde durch einen erneuten Kredit finanziert den ich heute noch abtrage ) und die Eigentumswohnung auf meinen alleinigen Namen beim Amtsgericht/Grundbuch eingetragen .

Am 12.12.12 habe ich neu geheiratet , meine Frau hat einen 15 jährigen Sohn .
Nun habe ich die Wohnung verkauft , die Restschuld plus Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt . Mir blieben vom Verkauf noch 24.000 € übrig . Dieses Geld wollte ich als Startkapital nutzen um gemeinsam mit meiner jetzigen Frau eine neue Eigentumswohnung zu kaufen . :mad:

Und nun kommen meinen beiden leiblichen , aus erster Ehe stammenden Kinder ( 23 J. ledig und 28 J. verheiratet ) an und wollen Geld sehen :mad:.

Dürfen sie dass ????????? :confused:
Und selbst wenn ich dass Geld so ausgebe , dürfen sie nach dem Gesetz Ansprüche erheben ?????????:confused:

Recht-Einfach 06.09.2013 11:26

AW: Erbschaft schon zu Lebzeiten
 
Alles was Sie zu Lebzeiten mit Ihrem Geld machen ist und bleibt Ihre Sache. Da haben Ihre Kinder kein Mitspracherecht, das wäre ja auch noch schöner.

Sollten Sie den Überschuss in eine neue Immobilie investieren und diese auf Sie eingetragen werden, wären Ihre Kinder dann aber an dieser erbberechtigt. Natürlich erst nach Ihrem Ableben.


Erbrecht Einfach


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