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Bine31 16.10.2013 14:27

Benötige Hilfe und Ratschläge
 
Hallo,

der Fall ist folgender:

Meine Mutter wird sterben und wir sind drei Kinder. Das Verhältnis zwischen meiner Mutter und meiner Schwester liegt seit Jahren auf dem Eis, da sich beide nicht riechen können. Meine Mutter hat keinerlei Erspartes, also gibt es nur Mobiliar und evt. Schmuck zu erben. Meine Mutter ist Rentnerin und bekommt zur Aufstockung Hartz 4. Mein Bruder und ich haben selbst nicht die Finanziellen Mittel eine Beerdigung zu bezahlen und haben mit meiner Mutter besprochen, all Ihr Mobiliar nach Ihrem Abbleben zur Verkaufen um die Kosten damit ausgleichen zu können. Ich bin die Einzige die mäßigen Kontakt zur Schwester hat. Nun stellt sich die Frage, was ist wenn meiner Schwester alles egal ist und sie irgendwelchen Schmuck oder Möbel haben will? Das Geld würde dann für die Beerdignung fehlen? Was kann ich da machen?

Recht-Einfach 21.10.2013 20:18

AW: Benötige Hilfe und Ratschläge
 
Hallo,

die Zahlung der Beerdigungskosten ist gesetzlich klar geregelt:
§ 1968 BGB Beerdigungskosten - Erbrecht

Somit sind alle Erben zur Zahlung verpflichtet.

In Ihrem Falle wäre es dann vielleicht auch einfacher das Erbe auszuschlagen. Auch wenn es schwer fällt, könnte es sicherlich viel Streit, Zeit und Aufwand ersparen.


Erbrecht Einfach


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