Neue Rechtslage erwartet
In kürze wird ein neues Urteil das Erbrecht vermutlich verändern. Das Bundesverfassungsgericht, wird in naher Zukunft darüber entscheiden, ob das Erbrecht gegen das Grundgesetz verstößt. Derzeit werden Vermögenswerte betrieblicher oder unternehmerischer Herkunft bei der Erbschaft günstiger besteuert, als bei privater Herkunft.
Nach Artikel 3 Abs 1 GG ( Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) Sind Unternehmererben gleich zu behandeln, wie alle anderen Erben auch. Sollte das Bundesverfassungsgesetz dem zustimmen, werden Unternehmenserbschaften künftig stärker besteuert werden. Um dem vorzubeugen hilft jetzt schon eine Recht/Steuerberatung von einem Wirtschaftsprüfer einzuholen. Es gibt aber noch einen weiteren Paragraphen im Erbschaftsrecht. So besagt § 28 ErbStG, dass eine Stundung der auf betriebliche Vermögenswerte anfallenden Steuern auf zehn Jahre möglich ist. Es muss lediglich gewärleistet werden, dass die Stundung unausweichlich zur Fortführung des Betriebs ist. Dadurch würde die Gleichstellung wiederhergestellt. Es bleibt die Entscheidung also abzuwarten. |
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