Abfindung von unehelichen Kindern
Mein Vater hatte schon vor meiner Geburt ein unehelches Kind. Das Kind wurde Anfang der 70er Jahre mit einer einmaligen Zahlung die meines Wissens vom Jugendamt festgelegt wurde abgefunden. Angeblich gab es nach damaligen Recht die Möglichkeit, das Erbrecht durch eine Einmalzahlung abzukaufen.
Gab es das wirklich? und wenn ja, ist das Kind nach heutigem Recht wieder erbberechtigt? Heinrich2 |
AW: Abfindung von unehelichen Kindern
Hallo,
diese Regelung des Erbersatzanspruchs gab es durchaus. Sie wurde aber zum 01. Januar 1998 mit der Gleichstellung unehelicher Kinder gekippt. So gilt das alte Erbrecht nur noch für nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nach dem 01. Juli 1949 geborene Kinder werden nach dem heutigen Erbrecht gleichberechtigte Teilnehmer an der Erbmasse. Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach |
AW: Abfindung von unehelichen Kindern
Zitat:
ist dann die in den 70er Jahren geleistete Zahlung umsonst gewesen? |
AW: Abfindung von unehelichen Kindern
Hierzu kann ich leider keine Aussage treffen und nur empfehlen sich bei einem Anwalt zu erkundigen.
Dies können Sie hier tun: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Wir würden uns freuen, wenn Sie die Ergebnisse hier im Forum mitteilen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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