Erbauseinandersetzung wegen Pflichtteil
Der Todesfall war im März 2014 die Testamentseröffnung/Mitteilung an die gesetzlichen Erben 4 Personen erfolgte am 16.April 2014 durch das zuständige Nachlassgericht.
Kein Immobilieneigentum oder sonstige Wertgegenstände vorhanden. Restliches Bankguthaben nach Abzug der Beerdigungskosten ca. €500,--. Der bescheidene Haushalt wurde aufgelöst und das Mobilar von einer soziale Einrichtung kostenlos abgeholt. Im Testament war meine Frau als Alleinerbin eingesetzt Keines der Geschwister hat sich bisher wegen des evtl. Pflichteilanpruches oder wegen einer Erbauseinandersetzung gemeldet. Wie geht es nun weiter? Können wir das Bankkonto auflösen oder was ist noch zu beachten? |
AW: Erbauseinandersetzung wegen Pflichtteil
Hallo,
ich nehme einmal an, dass der Vater oder die Mutter Ihrer Frau verstorben ist und die Geschwister Ihrer Frau gleichberechtigte Erben als Kinder des Erblassers anzusehen sind. Unter diesen Voraussetzungen haben die anderen Pflichtteilsberechtigten 3 Jahre Zeit, bis der Anspruch verjährt. Einzelheiten finden Sie in diesem Artikel: Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber Dennoch können Sie das Konto meiner Ansicht nach auflösen. Dokumentieren Sie den Wert des Nachlasses und sollte ein Anspruchsteller kommen, so können Sie den geringen Anspruch auszahlen. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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