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blueeye 20.06.2015 15:07

Pflichtteil eines unehelichen Kindes durch Schenkung mindern
 
Hallo ich bin neu hier und habe eine für mich sehr wichtige Frage.
Mein Ehemann ist vor 4 Wochen verstorben. Wir haben ein Berliner Testament
in dem ich als Alleinerbin Eingetragen bin. Wir haben keine ehelichen Kinder, nur mein Mann hat eine uneheliche Tochter. Wir haben ein Haus in dem ich noch nicht im Grundbuch eingetragen bin. Das geschieht erst wenn ich den beantragten Erbschein erhalten habe. Die uneheliche Tochter meines Mannes, zu der er keinen Kontakt haben durfte und die wir nie kennen lernten erbt jetzt laut Gesetz 1/4 des Vermögens meines Mannes, was nur aus dem Haus und Grundbesitz besteht. Kann ich das Haus wenn ich im Grundbuch eingetragen bin an meinen Cousin verschenken um so den Pflichtteil zu schmälern?? Oder was kann ich sonst tun um möglichst glimpflich aus dieser Sache zu entkommen. Bis jetzt hat die Tochter sich noch nicht gemeldet, um ihren Pflichtteil geltend zu machen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Recht-Einfach 23.06.2015 17:12

AW: Pflichtteil eines unehelichen Kindes durch Schenkung mindern
 
Hallo,

zu diesem Zeitpunkt erfüllt die Schenkung meiner Ansicht nach nicht mehr Ihren Zweck, da das Vermögen zum Zeitpunkt des Todesfalles maßgeblich für die Aufteilung ist.

Ich kann nur empfehlen sich anwaltlichen Rat zu suchen, sollte die Tochter Ihren Erbteil einfordern.

Zu Ihrer Information noch einmal die Verjährungsfristen des Pflichtteilanspruches:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Die Frist beginnt ab Kenntnis vom Erbfall für den Pflichtteilsberechtigten zu laufen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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