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Alessandro 10.03.2016 13:54

Werden Privatdarlehen bei der Ermittlung der Erbmasse berücksichtigt?
 
Wird ein Privatdarlehen, das der Erblasser vom Erben erhalten und nie zurückbezahlt hat, von der Erbmasse abgezogen ?

Recht-Einfach 11.03.2016 08:22

AW: Werden Privatdarlehen bei der Ermittlung der Erbmasse berücksichtigt?
 
Hallo,

ich bin der Meinung, dass die Erben in die Rechtstellung des Erblassers eintreten und somit auch die Schulden erben. Ob diese gegenüber eines Kredithauses oder privaten Darlehensgebern bestehen ist dabei unerheblich. Ein Darlehensvertrag sollte zur Beweisbarkeit geschlossen worden sein! Wenn dem so ist, mindert das Privatdarlehen auch indirekt die Erbmasse.

Veranschaulichung:
Sie und ihr Bruder sind Erbe zu jeweils 50%.
Sie erben Vermögen, wie auch Schulden zu gleichen Teilen - oder Vermögen abzüglich Schulden zu gleichen Teilen (rein rechnerisch ist es das Selbe).


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Alessandro 14.03.2016 14:22

AW: Werden Privatdarlehen bei der Ermittlung der Erbmasse berücksichtigt?
 
Vielen Dank für die Antwort.
Werden die bis dahin aufgelaufenen Zinsen mitgerechnet oder gilt der reine Darlehensbetrag ?
Denn die vereinbarten Zinsen übersteigen inzwischen den Darlehensbetrag.

Recht-Einfach 15.03.2016 16:14

AW: Werden Privatdarlehen bei der Ermittlung der Erbmasse berücksichtigt?
 
Wenn ein korrekter und nicht anzufechtender Darlehensvertrag vorliegt, sollte dieser so zu behandeln sein, als wäre er mit einem Dritten geschlossen worden. Dies schließt auch die Summe der zu zahlenden Zinsen mit ein! Probleme könnten nur entstehen, wenn vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten wurden.

Hierzu sollten Sie dann aber einen Fachmann (z.B. Anwalt) befragen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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