Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
Vielen Dank erstmal für dieses Forum.
Zu meiner Frage: Meine Mutter ist vor kurzem gestorben. Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus ihren 3 Kindern, der Vater ist vor vielen Jahren schon verstorben. Leider sind wir 3 ziemlich zerstritten. Mein Bruder war die letzten 6 Lebensjahre meiner Mutter zu Ihrem Betreuer ernannt. Das schloss auch die "Hoheit" über die Konten ein. Jetzt habe ich Einsicht in die Konten verlangt um zum einen die aktuelle Vermögenslage beurteilen zu können, zum anderen aber auch um beurteilen zu können ob in den Jahren unter seiner Betreuung alls mit "rechten Dingen" abgelaufen ist. Diese Konteneinsicht verweigert er aber mit dem Hinweis: "Was in den letzten Jahren passiert ist gehe mich nichts an". Meiner Meinung nach ist er nach BGB § 2020 vepflichtet mir diese Kontoeinsicht auch über die vergangenen Jahre zu gewähren. Ist das richtig oder bin ich da auf dem Holzweg? Welche Möglichkeiten hätte ich zur Dursetzung meines Verlangens? Vielen Dank schonmal vorab! Norbert |
AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
Hallo,
ich denke mal das dieser Sachverhalt Ihrem relativ nahekommt und Ihnen sicherlich weiterhelfen kann: Erbrecht: Miterbe verweigert dem anderen Konteneinsicht Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
Das hilft mir sicher weiter.
Vielen Dank! |
AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
Eine Frage bleibt doch noch.
Wie weit rückwirkend muß mir der Einblick in die Unterlagen gewährt werden? Wenn er mir nur den letzten Kontoauszug vorlegt beinhaltet das natürlich jede Menge Potential sich zu bedient zu haben... |
AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
Hallo,
hier halte ich es für notwendig, dass mindestens ab dem Zeitpunkt des Versterbens der Mutter Einsicht gewährt wird. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Bruder bereits vor dem Ableben der Mutter Schenkungen erhalten hat, wären die ggf. noch bis zu 10 Jahre vor dem Versterben anzurechnen oder gar komplett zur Ausgleichung zu bringen, sollte dies angeordnet worden sein! Somit kann der Zeitraum auch durchaus größer gefasst werden! |
AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
Zitat:
soweit ich weiß 10 Jahre |
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Zitat:
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