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-   -   Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden? (https://www.forum-recht-einfach.de/erbrecht-allgemein/muss-mir-konto-einsicht-gewaehrt-werden-3172.html)

NorbertB 19.07.2016 08:18

Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Vielen Dank erstmal für dieses Forum.

Zu meiner Frage:
Meine Mutter ist vor kurzem gestorben. Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus ihren 3 Kindern, der Vater ist vor vielen Jahren schon verstorben.
Leider sind wir 3 ziemlich zerstritten. Mein Bruder war die letzten 6 Lebensjahre meiner Mutter zu Ihrem Betreuer ernannt. Das schloss auch die "Hoheit" über die Konten ein. Jetzt habe ich Einsicht in die Konten verlangt um zum einen die aktuelle Vermögenslage beurteilen zu können, zum anderen aber auch um beurteilen zu können ob in den Jahren unter seiner Betreuung alls mit "rechten Dingen" abgelaufen ist. Diese Konteneinsicht verweigert er aber mit dem Hinweis: "Was in den letzten Jahren passiert ist gehe mich nichts an".
Meiner Meinung nach ist er nach BGB § 2020 vepflichtet mir diese Kontoeinsicht auch über die vergangenen Jahre zu gewähren.

Ist das richtig oder bin ich da auf dem Holzweg?
Welche Möglichkeiten hätte ich zur Dursetzung meines Verlangens?

Vielen Dank schonmal vorab!
Norbert

Recht-Einfach 20.07.2016 12:21

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Hallo,

ich denke mal das dieser Sachverhalt Ihrem relativ nahekommt und Ihnen sicherlich weiterhelfen kann:
Erbrecht: Miterbe verweigert dem anderen Konteneinsicht

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

NorbertB 20.07.2016 13:10

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Das hilft mir sicher weiter.

Vielen Dank!

NorbertB 21.07.2016 11:31

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Eine Frage bleibt doch noch.
Wie weit rückwirkend muß mir der Einblick in die Unterlagen gewährt werden?
Wenn er mir nur den letzten Kontoauszug vorlegt beinhaltet das natürlich jede Menge Potential sich zu bedient zu haben...

Recht-Einfach 21.07.2016 20:51

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Hallo,

hier halte ich es für notwendig, dass mindestens ab dem Zeitpunkt des Versterbens der Mutter Einsicht gewährt wird.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Bruder bereits vor dem Ableben der Mutter Schenkungen erhalten hat, wären die ggf. noch bis zu 10 Jahre vor dem Versterben anzurechnen oder gar komplett zur Ausgleichung zu bringen, sollte dies angeordnet worden sein!

Somit kann der Zeitraum auch durchaus größer gefasst werden!

Tami 05.11.2016 17:49

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Zitat:

Zitat von NorbertB (Beitrag 10202)
Eine Frage bleibt doch noch.
Wie weit rückwirkend muß mir der Einblick in die Unterlagen gewährt werden?
Wenn er mir nur den letzten Kontoauszug vorlegt beinhaltet das natürlich jede Menge Potential sich zu bedient zu haben...


soweit ich weiß 10 Jahre

NorbertB 10.12.2016 11:34

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 10210)
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Bruder bereits vor dem Ableben der Mutter Schenkungen erhalten hat, wären die ggf. noch bis zu 10 Jahre vor dem Versterben anzurechnen oder gar komplett zur Ausgleichung zu bringen, sollte dies angeordnet worden sein!

Somit kann der Zeitraum auch durchaus größer gefasst werden!

Können Sie mir bitte noch die zur Anwendung kommenden Paragraphen nennen?

Recht-Einfach 11.12.2016 20:57

AW: Muss mir Konto-Einsicht gewährt werden?
 
§ 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Erbrecht

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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