Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Erbrecht allgemein (https://www.forum-recht-einfach.de/erbrecht-allgemein/)
-   -   Erbschaft und Pflichtteil bei vorverstorbenen Kindern (https://www.forum-recht-einfach.de/erbrecht-allgemein/erbschaft-und-pflichtteil-bei-vorverstorbenen-kindern-3416.html)

Irina Sarja 02.02.2018 14:55

Erbschaft und Pflichtteil bei vorverstorbenen Kindern
 
Bei der Mutter , ich bin einzige am Leben geblibene Tochter.
Zweite Tochter ist schon lange gestorben und hat einen Sohn , dritte Tochter ist ums Leben gekommen und hat eine Tochter , die ich adoptiert habe und ich habe noch zwei eigene Töchter.

Wer sollte erben und welche Pflichtteil von meiner Mutter?

Irina Sarja

Skyscraper 11.02.2018 18:13

AW: Erbschaft
 
Hallo Irina - es könnte sein, dass keine Antwort gegeben wird, da nicht ganz klar ist, um wessen Nachlass es hierbei geht. Mutter oder Sie selbst?

Recht-Einfach 16.02.2018 07:05

AW: Erbschaft und Pflichtteil bei vorverstorbenen Kindern
 
Hallo Irina,

wie mein Vorredner schon sagt scheint der Sachverhalt nicht ganz sauber dargelegt.
Nach gesetzlicher Erbfolge würden derzeit meines Erachtens nach Sie und der Sohn Ihrer Schwester je zu 50% erben, da Sie die Tochter der zweiten Schwester adoptiert haben.

Ein Pflichtteil kommt ja nur zum tragen, sollte ein Erbberechtigter ausdrücklich enterbt oder im Rahmen des Testaments nicht erwähnt werden.

Ggf. formulieren Sie Ihren Sachverhalt aber noch einmal sauberer aus.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:27 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1