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Rico 25.11.2018 14:41

Maklerkosten
 
Hallo zusammen,

das Haus wurde vom Erben verkauft. Die Maklerkosten betragen 5.000,00 EUR.

In Nordrheinwestfalen gilt: Die Maklerkosten trägt je zu Hälfte sowohl der Käufer als auch der Verkäufer.

Der Erbe geht jedoch her und will mir als Pflichtteilsberechtigte die Maklerkosten aufbrummen.

Selbst mein Rechtsanwalt scheint da wohl nicht auf dem laufenden zu sein und stimmt diesem zu.

Wer kann mir nun bitte den § benennen, womit ich dies beweisen kann, daß ich als Pflichtteilsberechtigte außen vor stehe ?

Vielen Dank

Tina

Skyscraper 10.12.2018 18:25

AW: Maklerkosten
 
Hallo Tina

so wie ich das sehe gehört ein Plichteilsberechtigter dann nicht zur Erbengemeinschaft, wenn er im Testament nicht als Erbe genannt ist.

Anders dürfte es sein, wenn er im Testament als Erbe auf sein Pflichtteil gesetzt wird - also quasi eine Teilungsanordnung besteht.

Im ersten Fall hat der Pflichtteilsberechtige einen Anspruch gegen den/die Erben in Höhe seines Anteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Grundlage ist die Erbmasse zum Zeitpunkt des Todes. Welche Kosten dann hinterher dem/den Erben entstehen und welchen Gewinn/Verlust sie z.B. aus dem Verkauf einer Immobilie berührt den Pflichteilsberechtigten nicht.

Im anderen Fall ist man Mitglied der Erbengemeinschaft und ist an allen Gewinnen/Verlusten/Kosten/Einnahmen bis zum Aufteilung des Erbes in Höhe seines Anteils beteilgt. Man hat dann aber auch ein Mitspracherecht.


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