Steuernachzahlung im Erbfall
Mein 2018 verstorbener Vater soll an das Finanzamt Umsatzsteuer nachzalen.
Die Witwe meines Vaters (nicht meine Mutter) hat mir diese Forderung die Sie 2019 erhalten hat nicht zu gesand.Nun soll ich Diese anteilmäßig bezahlen. Weiss jemand ob ich das bezahlen muß nach dieser Zeit.:confused: |
AW: Steuernachzahlung im Erbfall
Hallo,
da die Forderung Bestand hat wird sie nicht verjähren. Höchstwahrscheinlich kommen sogar noch Verspätungszuschläge und Zinsen oben drauf. Da die Umsatzsteuer auch mit zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört kann ich nur empfehlen diese auszugleichen. Gegen Nebenleistungen und Zinsen könnten Sie (abhängig von der Höhe) eventuell ein Rechtsmittel einlegen und die Situation schildern. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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