Beginn der Verjährungszeit Pflichtteil
Wann begann bzw. beginnt genau die Verjährungsfrist für einen Pflichtteilsanspruch bei noch offenem Erbscheinsverfahren?
Fängt die Verjährungsfrist mit dem Aushändigen der Testamentskopie und somit Bekanntwerden der Enterbung durch das Nachlassgericht an oder erst, wenn im Erbscheinsverfahren ein Erbe per Urteil (zum Erbscheinsverfahren) benannt und diesem der alleinige Erbschein ausgehändigt wurde? Wie sähe es aus, wenn gerichtlich ein Nachlassverwalter eingesetzt wurde. Ist dieser dann Ansprechperson wegen der Pflichtteilsansprüche? Es gilt ja immer diese 3 Jahre Verjährungsfrist dieser Ansprüche nicht aus den Augen zu verlieren. Doch wann beginnt diese Frist genau (eben bei offenem Erbscheinsverfahren)? |
AW: Beginn der Verjährungszeit Pflichtteil
Hallo und entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Generell beginnt die Verjährungsfrist des Pflichtteils mit der Kenntnis über zwei Ereignisse: 1. Den Erbfall 2. Das Wissen enterbt worden zu sein Näheres können Sie auch noch einmal in unserem Ratgeber zum Erbrecht nachlesen: Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber Ich hoffe geholfen zu haben und sende beste Grüße, Erbrecht Einfach |
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