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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo,
habe Post vom Nachlassgericht erhalten, demnach wurde der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt. Ich kann nun innerhalb von 2 Wochen beantragen am Verfahren beteiligt zu werden. Was bedeutet das? Wenn ich mich nicht melde erbe ich eventuell nichts? Oder muss ich meinen Anspruch auf einen Pflichtanteil beim Erben geltend machen? Ich will ja nichts falsch machen. ![]() Danke für Hilfe. |
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#2
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Hallo,
hier kann ich nur auf die Ausführungen in dem Schreiben verweisen. Ohne den Inhalt zu kennen, kann ein Forum leider nicht helfen. Aber die größten Befürchtungen kann ich Ihnen nehmen: Sollten Sie gesetzlicher Erbe oder per Formulierung im Testament als Erbe bedacht sein, werden Sie auch etwas erben. Um "nichts" zu erben, müssten Sie das Erbe ausdrücklich ausschlagen: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber Zum Thema Pflichtteil: Ihren Pflichtteil müssten Sie geltend machen, wenn Sie erfahren, dass Sie enterbt worden sind. Darüberhinaus wäre zu klären, ob Sie zum Personenkreis mit Anspruch auf den Pflichtanteil gehören. Dazu finden Sie reichlich Informatiopnen in unserem Ratgeber: Der Pflichtanteil im Erbrecht - Anspruch auf den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
anspruch, erbschein, pflichtteil |
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