Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbrecht allgemein

Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Antrag auf Erteilung eines Erbscheines - wie geht es weiter?

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.03.2016, 16:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2016
Beiträge: 2
Standard Antrag auf Erteilung eines Erbscheines - wie geht es weiter?

Hallo,

habe Post vom Nachlassgericht erhalten, demnach wurde der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt. Ich kann nun innerhalb von 2 Wochen beantragen am Verfahren beteiligt zu werden.

Was bedeutet das? Wenn ich mich nicht melde erbe ich eventuell nichts? Oder muss ich meinen Anspruch auf einen Pflichtanteil beim Erben geltend machen?
Ich will ja nichts falsch machen.

Danke für Hilfe.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 13.03.2016, 10:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Antrag auf Erteilung eines Erbscheines

Hallo,

hier kann ich nur auf die Ausführungen in dem Schreiben verweisen. Ohne den Inhalt zu kennen, kann ein Forum leider nicht helfen.

Aber die größten Befürchtungen kann ich Ihnen nehmen:
Sollten Sie gesetzlicher Erbe oder per Formulierung im Testament als Erbe bedacht sein, werden Sie auch etwas erben. Um "nichts" zu erben, müssten Sie das Erbe ausdrücklich ausschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Zum Thema Pflichtteil: Ihren Pflichtteil müssten Sie geltend machen, wenn Sie erfahren, dass Sie enterbt worden sind. Darüberhinaus wäre zu klären, ob Sie zum Personenkreis mit Anspruch auf den Pflichtanteil gehören. Dazu finden Sie reichlich Informatiopnen in unserem Ratgeber:
Der Pflichtanteil im Erbrecht - Anspruch auf den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbrecht allgemein

Stichworte
anspruch, erbschein, pflichtteil

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erbe ausgeschlagen - wie geht's weiter? petra220675 Erbschaft und Erbe 1 25.11.2015 11:55
Hilfe ich weis nicht mehr weiter Angy Kündigung 5 05.03.2013 13:29
Kündigung - und weiter in der Wohnung bleiben Helena Kündigung 2 11.02.2012 08:48
Abrechnung falsch, wie weiter pastafrass Betriebskosten und Nebenkosten 5 10.07.2011 19:38
Weiss langsam nicht mehr weiter... sputnikfreak Mietrecht allgemein 1 16.02.2009 18:51


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbrecht allgemein
Antrag auf Erteilung eines Erbscheines - wie geht es weiter?