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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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weil ich einen Erbschein brauche.
Das Nachlassgericht möchte eine Vermögensaufstellung der Verstorbenen. Die rückt die Bank aber nicht ohne Erbschein raus. Reicht es dann nur das anzugeben was mir bekannt ist ? Da wir 2 Erben sind die Unterschiedlich viel Erben könnte es Probleme geben wenn es sich später herausstellt das Vermögen vorhanden war. Denn soviel ich weiß teilt der Rechtspfleger das Erbe auf und vermerkt es im Erbschein. Was soll ich tun ? Ps. Auch wird verlangt eine Sterbeurkunde von einem 1889 gebohrenen Vater beizubringen. Ist das Schikane oder versucht der Staat an das Erbe zu kommen ? |
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Stichworte |
erbschein, nachlassgericht, vermögensaufstellung |
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