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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Zur Sache: gleich nachdem mir bekannt wurde, dass mein Vater verstorben ist,
habe ich das Erbe für mich und meine ausgeschlagen. Nun haben meine Geschwister einen Erbschein beantragt und ich soll die Geburtsurkunden meiner Kinder im Original beim Notar vorlegen, da sie in den Erbschein eingetragen werden. Ist das normal? Werden wir in einem Erbschein aufgeführt, obwohl wir das Erbe ausgeschlagen haben? Wie kann ich sicherstellen, dass dann in dem Erbschein eingetragen ist, dass wir das Erbe ausgeschlagen haben? Ich habe diesen Notar ja nicht beauftragt |
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#2
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Hallo,
der Erbschein ist das Dokument, was den Erben legitimiert und seinen Anspruch sichern soll. Mir persönlich ist nicht bekannt, dass eine Eintragung von Erben, die ausgeschlagen haben in den Erbschein eingetragen werden. Ich empfehle daher auf Nummer sicher zu gehen und unseren Service der telefonischen Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dies scheint mir bei Ihrem Fall eine sehr günstige Möglichkeit, um eine rechtsichere Auskunft von einem Anwalt zu erhalten! Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbe, erbe ausgeschlagen, erbschein, geburtsurkunde, kinder, notar |
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