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Entschädigung - Erben holen Nachlaß nicht ab

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 21.02.2017, 07:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2017
Ort: Zossen
Beiträge: 2
Standard Entschädigung - Erben holen Nachlaß nicht ab

Hallo,
mein Lebensgefährte ist vor 1 ½ Jahren ohne Testament verstorben, es trat die gesetzliche Erbfolge ein und die Halbschwestern haben geerbt. Es gibt ein Vermächtnis für mich über die zweite Haushälfte unseres gemeinsamen Hauses (jedem gehört/e 50 %).
Ich habe eine schreckliche Zeit hinter mir, u. a. den Grundbucheintrag seitens der Erben, ehe ich dann endlich im Dezember meinen Grundbucheintrag hatte und mir das Haus nun 100 % gehört.
Von Anfang an konnte ich 2 1/2 seiner Räume zu 100 % nicht nutzen, weil ich einerseits seine Sachen nicht anrühren durfte – war ja Nachlass für die Erben.
Andererseits machten diese nicht die Anstalten, die Sachen abzuholen. Da ihnen offiziell die Haushälfte gehörte, konnte ich auch nichts machen.
Nun aber habe ich das Hausrecht. Soweit auch alles gut. Mich hat nun die Rechtsanwältin im Stich gelassen und ich habe weder Geld noch Nerven, wieder die ganze Geschichte, was mir widerfahren ist, zu wiederholen und möchte den Rest des Weges der Erbstreitigkeiten allein gehen und wende mich deswegen an dieses Forum.

Ich würde gern noch Geld/ Entschädigung für die Zeit haben, in der ich das Haus, auch die Haushälfte der Erben, versorgt habe. Ich habe geputzt, Schnee gefegt, den Garten versorgt, Hecken geschnitten, gemäht usw. Meine Anwältin meinte, ich könne dafür eine Art Hauswartkosten geltend machen, da sie das Mandat aber niedergelegt hat, weiß ich nun nicht, wonach sich ein solcher Betrag berechnen ließe.
Die zweite Frage ist: Wie viel kann ich für den Ausfall geltend machen, den ich nach dem Grundbucheintrag hatte. Das Haus gehört mir zwar seit Dezember, kann aber aufgrund der Möbel, Kisten, Kleidung etc. 2-3 Räume nicht nutzen.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn man mir die Berechnungsgrundlagen benennen könnte.



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  #2  
Alt 23.02.2017, 10:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Entschädigung - Erben holen Nachlaß nicht ab

Hallo,

leider kann ein Forum dieser Art nicht leisten, was Sie wünschen. Das tut mir leid.
Das liegt allein schon daran, dass die Erben jede Zahlungsaufforderung Ihrerseits ignorieren würden, wenn es sich um einen Brief von Ihnen handelt und kein Anwalt im Briefkopf steht.

Darüberhinaus ist es schwer für uns die von Ihnen geleisteten Arbeiten zu bewerten und leider gar unmöglich ist es für ein kostenloses Forum in Sachen "Schadenersatz" unterstützen zu können.

Wenn Sie also weitere Ansprüche durchsetzen wollen, dann bleibt Ihnen der Weg zu einem Anwalt leider nicht erspart.

An dieser Stelle weise ich auch immer gerne auf unseren Servicepartner zur Online Rechtsberatung und telefonsichen Anwaltsservice hin, aber ich glaube, dass in Ihrem Fall ein Anwalt vor Ort und ein persönliches Gespräch der richtige Weg sind!

Ich wünsche dennoch viel Erfolg!

Erbrecht Einfach
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Stichworte
gesetzliche erbfolge, grundbucheintrag, lebensgefährte, schadenersatz, vermächtnis


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