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Erbanspruch, Erbschein und Nachassgericht

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 26.10.2015, 13:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2015
Beiträge: 3
Standard Erbanspruch, Erbschein und Nachassgericht

Hallo, mit ihrer letzten Antwort haben sie mir sehr geholfen.
Jetzt habe ich noch Fragen und hoffe sie können mir auch hierbei helfen.

Nach dem Tod meines Bruders vor drei Jahren haben meine Mutter und ihr Ehemann (mein Stiefvater) jeder die Hälfte geerbt. Das steht so im Erbschein.
Vor zwei Monaten ist meine Mutter gestorben und wenn ich es richtig verstanden habe, hat ihr Ehemann davon 50% geerbt und ihre Kinder dann den Rest.
Meine 1. Frage, bekommt man darüber nicht eine schriftliche Benachrichtigung?
Das habe ich nicht und ich weis nicht wie ich nun vorgehen soll.
Ob ein Testament existiert oder was überschrieben wurde weis ich nicht da mein Stiefvater nicht mit mir spricht.
Meine 2. Frage, reicht es auf dem Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen? Und die kümmern sich dann um alles weitere?


Vielen Dank nochmal für ihre Mühe



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  #2  
Alt 27.10.2015, 13:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbanspruch, Erbschein und Nachassgericht

Hallo angi,

sollte ein Testament vorliegen (und eingereicht werden), ist es Aufgabe des Nachlassgerichtes, die Erben zu laden und die Testamentseröffnung vorzunehmen (lesen sie hier weitere Details):
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber

Ich kann aus Ihrer Fragestellung nun nicht erkennen, ob Sie eine der erbenden Personen sind! Als Tochter haben Sie ja Anspruch auf den Pflichtteil. Auch diesbezüglich sollten Sie sich mit dem Nachlassgericht auseinandersetzen, da dieses zur Aufgabe hat, die Erben zu ermitteln, sollte kein Testament vorliegen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbanspruch, erbschein, nachlassgericht, testament, testamentseröffnung


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