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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo allerseits,
Zunächst ein Dank an alle,die mir bisher auf meine Fragen geantwortet haben: Nun folgendes : Ich bin in Insolvenz und es geht um den Pflichtteil eines Erbes. Ich bin im dritten Jahr meiner Insiolvenz und weis,dass ich die Hälfte des Erbes zur Schuldentilgung abtreten muss.Das ist so auch in Ordnung aber jetzt doch die Frage : Das Erbe wird erst nach und nach ausbezahlt. - Auf (m)einem P-Schutz Konto wird ja aber alles,was über der Pfändungsgrenze (ca 1050.-Euro) in die Insolvenz ausgekehrt. Ich erwarte jetzt nach und nach Zahlungen,welche zwar über der Pfändungsgrenze liegen aber noch unter dem Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungen.Beim Erbe handelt es sich u.a.auch um eine Immobilie,welche erst noch veräussert werden soll. Jetzt weis nicht wie das ablaufen soll.Ist erst mal ALLES weg,was ich an vorab an Zahlungen bekomme oder wie läuft das ab. Ist mein Insolvenzwerwalter eigentlich verpflichtet,mir mit entsprechenden Rechtauskünften zu helfen ? Oder müssen diese Auszahlungen ohnehin über den Insolvenzverwalter laufen? Der war ganz verwirrt als ich ihn fragte,wie es denn sei,wenn ich einen Teil der Zahlungen an mich bar entgegennehme. Ich möchte wie bereits erwähnt,mich nicht um die Zahlungen allgemein drücken Ich werde wohl einen Anwalt hinzuziehen aber ein paar Infos vorab wären schön. Danke für Tipps Hmmm... |
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#2
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Hallo,
leider habe ich in diesen Bereichen keine Kenntnisse, kann Ihnen also auch nicht weiterhelfen. Ihre Ansprechpartner sollten also tatsächlich der Insolvenzverwalter oder besser: ein Anwalt sein, der Ihnen vielleicht noch den einen oder anderen Tipp mit auf den Weg geben kann. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Hört sich ja nicht so gut an
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#4
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Das sollte definitiv der Verwalter Auskunft treffen können.
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Stichworte |
insolvenz, pflichtteil, schulden |
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