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Erbenermittlung durch Nachlasspfleger

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 02.05.2015, 12:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2015
Beiträge: 5
Standard Erbenermittlung durch Nachlasspfleger

Hat jemand in dieser Runde Erfahrungen, fachliche Kenntnisse oder einfach nur eine Meinung bzgl. folgender Frage:
wann muss ein Nachlasspfleger nach Zustellung seiner Bestallungsurkunde mit der Ermittlung des unbekannten Miterben beginnen? Je länger er damit wartet, umso weiter wird die Aufhebung der Nachlasspflegschaft hinausgezögert und umso mehr Tätigkeiten kann er insbesondere dem 2. Erben, für dessen Erbteil Teilnachlasspflegschft angeordnet wurde, in Rechnung stellen. Ist das denn mit geltendem Recht vereinbar???



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  #2  
Alt 05.05.2015, 09:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbenermittlung durch Nachlasspfleger

Hallo,

wie bereits in einem anderen Thema angesprochen, bin ich auf dem Teilbereich des Nachlasspflegers nicht wirkich bewandert. Ich kann hier nur raten einmal beim Nachlassgericht nachzufragen, welche Auflagen es in dem Bereich gibt und wie frei der Nachlasspfleger in seinem Tun gestellt ist.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 05.05.2015, 18:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2015
Beiträge: 5
Standard AW: Erbenermittlung durch Nachlasspfleger

Auch bei diesem Thema gilt das Gleiche, das ich beim Thema „Vergütung des Nachlasspflegers“ geschrieben habe:
Bevor ich mich in diesem Forum angemeldet habe, hatte ich beim zuständigen Nachlassgericht bereits angefragt und eine recht abweisende Antwort erhalten: der Nachlasspfleger werde seine Arbeit schon professionell richtig gemacht haben, und falls ich damit nicht zufrieden sei, könne ich das ja vor Gericht klären lassen mit damit verbundenen unwägbaren Konsequenzen. Was sagt man dazu bzw. was sagen interessierte und/oder erfahrene Leser in dieser Runde dazu? Deshalb bitte ich um zahlreiche Meinungsäußerungen. Für jeden sachlichen Kommentar bin ich dankbar.
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  #4  
Alt 07.05.2015, 22:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbenermittlung durch Nachlasspfleger

Zitat:
Hallo suhi,

ich muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein Fall Ihrer Komplexität leider nicht von einem kostenlosen Forum mit rechtsinteressierten Nichtjuristen gelöst werden kann und insbesondere darf.

In Ihrem Fall ist eine rechtsanwaltliche Beratung notwendig, um genau zu klären, ob die Tätigkeiten des Nachlasspflegers rechtens und insbesondere abrechenbar sind:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
erbenermittlung, nachlasspfleger


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