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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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Erbengemeinschaft und Pflichtteilanspruch
Hallo,
folgende Fallkonstellation liegt vor: Erblasser hat zwei Kinder (Sohn A und Sohn B) es liegt noch ein Berliner Testament vor, dass er mit seiner bereits verstorbenen Ehefrau verfasst hatte - dana erben die beiden Söhne zu gleichen Teilen nach seinem Tod. Vorhanden war ein Barvermögen (ca. 20.000 €) sowie die Wohnungseinrichtung. Vor etwa drei Jahren hat der Erblasser seinen Immobilienanteil (3/5) an seine beiden Enkel (Kinder von Sohn A) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen (über Notar) und sich im Grundbuch einen lebenslanges Wohnrecht zusichern lassen. Dieses Wohnrecht konnte er allerdings nicht ausüben, da er sich in eine Pflegeheim begeben musste. Die Frage ist nun - beide Söhne haben jetzt einen Anspruch auf den Pflichtteil gegenüber den Kindern des Sohnes A und muss nun die Erbengemeinschaft diesen Anspruch geltend machen oder kann das jeder für sich machen ? vielen dank für die Antworten Gruss Ratsuchender |
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#2
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AW: Erbengemeinschaft und Pflichtteilanspruch
Hallo meiner Kenntnis nach macht jeder Erbe für sich seinen Pflichtteilsanspruch geltend.
Ich wünsche viel Erfolg und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
berliner testament, erbengemeinschaft, pflichtteil, vorweggenommene erbfolge |
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