Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbrecht allgemein

Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Erbengemeinschaft und Pflichtteilanspruch

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.07.2017, 16:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2017
Beiträge: 1
Standard Erbengemeinschaft und Pflichtteilanspruch

Hallo,
folgende Fallkonstellation liegt vor:
Erblasser hat zwei Kinder (Sohn A und Sohn B)
es liegt noch ein Berliner Testament vor, dass er mit seiner bereits verstorbenen Ehefrau verfasst hatte - dana erben die beiden Söhne zu gleichen Teilen nach seinem Tod. Vorhanden war ein Barvermögen (ca. 20.000 €) sowie die Wohnungseinrichtung. Vor etwa drei Jahren hat der Erblasser seinen Immobilienanteil (3/5) an seine beiden Enkel (Kinder von Sohn A) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen (über Notar) und sich im Grundbuch einen lebenslanges Wohnrecht zusichern lassen. Dieses Wohnrecht konnte er allerdings nicht ausüben, da er sich in eine Pflegeheim begeben musste.
Die Frage ist nun - beide Söhne haben jetzt einen Anspruch auf den Pflichtteil
gegenüber den Kindern des Sohnes A und muss nun die Erbengemeinschaft
diesen Anspruch geltend machen oder kann das jeder für sich machen ?
vielen dank für die Antworten
Gruss
Ratsuchender



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 27.08.2017, 13:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbengemeinschaft und Pflichtteilanspruch

Hallo meiner Kenntnis nach macht jeder Erbe für sich seinen Pflichtteilsanspruch geltend.

Ich wünsche viel Erfolg und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbrecht allgemein

Stichworte
berliner testament, erbengemeinschaft, pflichtteil, vorweggenommene erbfolge


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erbengemeinschaft mit Lebensgefährtin? eb8 Erbschaft und Erbe 4 05.04.2016 08:50
Pflichtteilanspruch verjährt? neugier22 Schenkung 3 23.09.2015 15:47
Erbengemeinschaft und Lebensversicherung Nicolette Erbschaft und Erbe 1 18.07.2015 20:57
Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen sonnja Erbschaft und Erbe 1 07.07.2015 14:20
Schenkung bei Erbengemeinschaft Bii Erbschaft und Erbe 1 24.04.2015 17:29


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbrecht allgemein
Erbengemeinschaft und Pflichtteilanspruch