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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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Erbfall oder nicht
Im Jahre 2015 ist unser Vater leider verstorben. Dieser war verheiratet mit seiner 2. Frau, also nicht meine leibliche Mutter.
Aus der Ehe sind noch 2 weitere Geschwister. Vater und Mutter waren beide deren leibliche Eltern. Letztes Jahr ist leider auch unsere Mutter verstorben. Nach dem Willen der Eltern erben alle drei Geschwister gemeinsam. Das habe ich von einem Geschwisterteil schriftlich bestätigt bekommen. Das Barvermögen soll zu je ⅓ aufgeteilt werden. Darüber besteht Einigkeit. Nun habe ich erfahren, dass 2 Geschwister sich noch zu Lebzeiten unseres Vaters eine Immobilie von unseren Eltern notariell haben überschreiben lassen. Dabei war unser Vater zu dieser Zeit bereits an Demenz erkrankt war. Kann mir jemand sagen, ob hier ggf. eine Pflichtteilergänzung in Frage kommt? Oder wie kann man den Erbanteil prozentual berechnen? Danke. |
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#2
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AW: Erbfall oder nicht
Hallo, hier kann durchaus eine Pflichtteilsergänzung zum Tragen kommen. Dies sollten Sie aber vorab mit einem Anwalt besprechen, bevor Sie mit den Säbeln rasseln.
Ich würde Ihnen hierzu unseren Servicepartner empfehlen, eine Rechtsberatung online oder per Telefon: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt um zu herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben. Sollte dem so sein, rate ich einen Anwalt vor Ort mit der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche zu beauftragen. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
pflichtteil, pflichtteilergänzung |
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