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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Meine Mutter hatte ein notarielles Testament.
Als Vorausvermächtnis erhalten sowohl mein Bruder als auch ich eine Wohnung, der Rest wird halbiert. Nun hat mein Bruder auf seinen Erbteil, nicht jedoch auf das Vermächtnis verzichtet und ich bin folglich Alleinerbe. Jetzt wird das Testament nicht mehr als Erbnachweis anerkannt und ich werde zur Beantragung eines Erbscheins gezwungen um das Grundbuch zu ändern zu lassen Gilt in diesem Fall das Testament, der Testamentserfüllungsvertrag und die notarielle Ausschlagung nicht als Nachweis? Kann ich hierzu entsprechenden § im BGB finden? Also kurz gesagt, wird ein Testament ungültig, wenn einer der beiden Erben das Erbe ausschlägt? |
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#2
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Hallo, hier wird nichts ungültig.
Jeder benötigt einen Erbschein als Erbnachweis, um sich z.B. gegenüber Banken zu legitimieren oder wenn es um die Übertragung von Immobilien geht. Weiteres können Sie hier nachlesen: Erbschein - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Aber das ist genau der springende Punkt. Laut Notar benötige ich einen Erbschein, weil mein Bruder seinen Anteil am Erbe, nicht jedoch sein Vorausvermächtnis ausgeschlagen hat und ich dadurch Alleinerbin geworden bin. Zur Folge hat dies, dass das notarielle Testament nicht mehr als Erbnachweis gilt. Für mich ist das die Lizenz zum Geld drucken.
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Stichworte |
alleinerbe, erbschein, notarielles testament, testament, vorausvermächtnis |
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