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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo allerseits,
Ich bin das erste mal hier und hoffe,dass ihr mir helfen könnt. Habe bereits gegoogelt aber keine direkze Antwort gefunden. Hier also die Situation : Mein Vater ist vor 6 Jahren verstorben.Sein Testament war sehr schlicht. Es enthielt nur diesen einen Satz : "Nach meinem Tode soll meine Ehefrau alleine über mein gseamtes Vermögen verfügen". Jetzt wäre aber damals ja trotzdem der Pflichtteil an die Kinder(wir sind drei Brüder) fällig gewesen. Wir alle haben dann also nach Vaters Tod freiwillig schriftlich auf diesen Pflichtteil verzichtet und so ist also der gesamte Besitz an meine Mutter gegangen. Und nun das Problem : Jetzt ist meine Mutter kürzlich verstorben und es stellte sich heraus,dass sie mich in der Zwischenzeit (also nach Vaters Tod und meinem Verzicht) enterbt hat (ich soll also jetzt nur noch den Pflichtteil ihres gesamte Vermögens erhalten). Da bin aber jetzt doch im Nachteil oder ? Ich habe ja schliesslich damals auf meinen Pflichtteil verzichtet im Hinblick auf meinen vollen Anteil nacj dem ableben meiner Mutter. Ich hoffe,dass Ich das Ganze nicht zu kompliziert dargestellt habe und freu mich auf Antworten. ganz freundlich, hmmm... |
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#2
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Hallo,
hier verweise ich auf meine Antwort in diesem Thema: http://www.forum-recht-einfach.de/er...erbe-3101.html Ich sehe hier möglicherweise zwei voneinander zu trennende Vorgänge, da der Pflichtteilsverzicht sich möglicherweise "nur" auf den Todesfalls des Vaters bezieht. Hier sollten Sie die notariell beurkundeten Verzichtsverträge prüfen, was genau geregelt wurde und ob der Pflichtteilsanspruch beim Versterben Ihrer Mutter davon unberührt bleibt! Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo noch mal,
Zunächst einmal Dank für Ihre freundlichen Antworten. Mittlerweile habe ich nun Post vom Notariat bekommen. Dort ist nun ausschliesslich von einem Testament aus dem Jahre 2009 die Rede.In jenem Testament war nicht ich enterbt,sondern einer meiner zwei Brüder. Das Testament in dem ich von meiner Mutter enterbt wurde ist nun aus dem Jahr 2014..Dieses ist aber nicht notariel beglaubigt.Es ist handgeschrieben und lag bei ihr zu Hause. Welches Testament zählt nun? ganz freundlich, Hmmm... |
#4
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Hallo,
generell sind schriftlich formulierte Testamente möglich und auch gültig, wenn sie die Formvorschriften erfüllen. Lesen Sie dazu bitte hier: Testament richtig schreiben und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber Bitte entnehmen Sie dem Verzichtsvertrag, ob die Enterbung rechtens ist. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
enterbung, pflichtteilsverzicht, testament, verzichtsvertrag |
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