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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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Bitte um eine rechtliche Bewertung folgenden Sachverhalts.
Zwei Rentner heiraten Juni 1994 ein zweites Mal.(Neue Bundesländer) Ehemann: - Besitz aus 1. Ehe (1.Ehefrau verstorben,2 leibl.Kinder) - Barvermögen ca. 50 TDM - Garage 12.000 DM - Garten mit festem Gartenhaus 18.000 DM - Auto 9.000 DM Festes Eigentum wurde dann innerhalb der neuen Ehe verkauft. Ehefrau : Barvermögen etwa 2.000 DM, kein weiteres Vermögen - Getrennte Konten während der Ehe, keine gemeinsame Konten - Ehemann begleicht über 95 % aller Kosten in der Ehe ausschließlich von seinem Konto - Ehefrau spart über 90 % ihrer Rente in 28 Ehejahren. Tod des Ehemanns. Nur die zwei Kinder aus der 1. Ehe als Erben in einem Testament festgelegt. Ehefrau erhält Möbel, Inventar. Vermögen Todesfall: ca. 30.000 Euro Barvermögen/kein weiteres Vermögen/kein Zugewinn gegenüber Ehebeginn - siehe oben Ehefrau hoher sechsstelliger Betrag Barvermögen ,da kaum Ausgaben in der gemeinsamen Ehe Ehefrau verlangt ihren Pflichtanteil und Anteil aus Zugewinn des Ehemanns, der aber nicht vorhanden ist. Im Gegenteil - Vermögen des verstorbenen Ehemann vor der Ehe grösser. FRAGE: 1. Muß der erhebliche Zugewinn der Ehefrau in der Ehe nicht auf ihren Pflichtteil angerechnet werden? 2. Werden die Kinder des Ehemanns (Erben lt. Testament) nicht erblich benachteiligt, da nur die Ehefrau einen erheblichen Vermögenszuwachs in der Ehe erzielt hat?? Danke vorab! |
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