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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Hallo, ich habe von meiner Tante geerbt. Ich habe sie über eine längere Zeit gepflegt. Für pflegende Angehörige gibt es einen Freibetrag. Wie kann ich das nun dem Nachlassgericht beweisen oder belegen und muss ich das überhaupt? Reicht es, wenn ich die Zeit angebe?
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#2
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Hallo,
die Frage wäre in diesem Fall erst einmal, welchen Wert das Erbe hat. Denn auch Sie haben einen Anspruch auf einen Freibetrag. Wenn ich das Verwandtschaftsverhältnis richtig interpretiere, müsste sich der Freibetrag auf 20.000 EUR belaufen. Weiteres zum Erb Freibetrag können Sie hier nachlesen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber Erbrecht Einfach
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#3
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#4
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Ich glaube ich begreife die Problematik nicht ganz. Geben Sie dem Nachlassgericht gegenüber einfach an, dass Sie ein pflegender Angehöriger sind. Dafür gibt es doch sicher Zeugen, Belege für Kosten und Sonstiges, was mit der Pflege in Verbindung stand.
Das sollte eigentlich nicht zum Stolperstein werden! Erbrecht Einfach
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Stichworte |
freibetrag, nachlassgericht, pflegefall |
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