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Freibetrag für pflegende Angehörige

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 23.02.2013, 12:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Frage Freibetrag für pflegende Angehörige

Hallo, ich habe von meiner Tante geerbt. Ich habe sie über eine längere Zeit gepflegt. Für pflegende Angehörige gibt es einen Freibetrag. Wie kann ich das nun dem Nachlassgericht beweisen oder belegen und muss ich das überhaupt? Reicht es, wenn ich die Zeit angebe?



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  #2  
Alt 26.02.2013, 13:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Freibetrag für pflegende Angehörige

Hallo,

die Frage wäre in diesem Fall erst einmal, welchen Wert das Erbe hat. Denn auch Sie haben einen Anspruch auf einen Freibetrag. Wenn ich das Verwandtschaftsverhältnis richtig interpretiere, müsste sich der Freibetrag auf 20.000 EUR belaufen.

Weiteres zum Erb Freibetrag können Sie hier nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber


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  #3  
Alt 26.02.2013, 17:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Standard AW: Freibetrag für pflegende Angehörige

Zitat:
Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

die Frage wäre in diesem Fall erst einmal, welchen Wert das Erbe hat. Denn auch Sie haben einen Anspruch auf einen Freibetrag. Wenn ich das Verwandtschaftsverhältnis richtig interpretiere, müsste sich der Freibetrag auf 20.000 EUR belaufen.

Weiteres zum Erb Freibetrag können Sie hier nachlesen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber


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Hallo, danke für die Antwort aber das war ja nicht meine Frage. Ich weiß, dass die Pflegesumme für pflegende Angehörige von etwas über 5000,-€ erhöht wurde auf 20000,-€. Meine Frage war, wie kann ich belegen oder beweisen, dass ich meine Tante gepflegt habe? Kann ich eine eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgeben?
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  #4  
Alt 27.02.2013, 09:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Freibetrag für pflegende Angehörige

Ich glaube ich begreife die Problematik nicht ganz. Geben Sie dem Nachlassgericht gegenüber einfach an, dass Sie ein pflegender Angehöriger sind. Dafür gibt es doch sicher Zeugen, Belege für Kosten und Sonstiges, was mit der Pflege in Verbindung stand.

Das sollte eigentlich nicht zum Stolperstein werden!


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Stichworte
freibetrag, nachlassgericht, pflegefall


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