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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Grüße an die Gemeinschaft.
Mich würde mal folgendes interessieren: Ich bin verheiratet und meine Herzdame und ich haben einen Ehevertrag (Erbvertrag) geschlossen. Dementsprechend sind die Klauseln in meinem Testament abgefasst. Doch was ist, wenn dieser Ehevertrag einmal hinfällig ist? Ich wünsche mir das nicht, aber wer weiß in dieser schnelllebigen Zeit wohin? Sind ja immer zwei, die dabei mitspielen ![]() Meine Frage: Was geht vor? Erbvertrag oder persönliches Testament? Andy |
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#2
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Hallo Andy,
ich denke sie werfen möglicherweise ein wenig was durcheinander. Der Ehevertrag (auch Erbvertrag) regelt den Letzten Willen bis zu dem Zeitpunkt der möglichen Scheidung. Das Testament zum Zeitpunkt des Todes. Das würde bedeuten, dass wenn Ihr Todeszeitpunkt noch in der Ehe käme, dann würden die im Ehevertrag getroffenen Regulierungen Anwendung finden. Sollten Sie geschieden sein und versterben, gilt der Letzte Wille laut der testamentarischen Abfassung. Der Ehevertrag ist dann ja hinfällig, da Sie nicht mehr verheiratet sind. Erbrecht Einfach
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#3
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Hallo, vielen Dank für die Antwort. Da schein ich wirklich ein wenig was durcheinandergewirbelt zu haben. Macht ja auch Sinn, wenn man es liest. Danke dafür!
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Stichworte |
ehevertrag, erbvertrag, testament |
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