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GmbH geerbt

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 24.08.2022, 18:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2022
Beiträge: 1
Standard GmbH geerbt

Folgende Situation: Mein Bruder ist vor vier Wochen verstorben. Neben einigen Immobilien war er jeweils 100% Gesellschafter einer operativen GmbH (eine Maschinenbaufirma) und einer Holding, die ebenfalls eine GmbH ist. Da es kein Testament gibt, wäre meine Mutter alleinige Erbin (Vater bereits verstorben, Frau und Kinder hatte er nicht). Sie schlägt aber aller Voraussicht das Erbe aus, wodurch das Erbe zu je 50% an meinen anderen Bruder geht. Die operative GmbH hat einen Geschäftsführer wodurch die Firma auf jeden Fall weiter am Laufen gehalten wird. Die Holding hat aber durch das Ableben meines Bruders keinen Geschäftsführer mehr. Hierzu habe ich einige Fragen (Sie überschneiden sich teilweise mit Arbeitsrecht):

1. Inwiefern bin ich verpflichtet meinem jetzigen Arbeitgeber zu informieren, dass ich ja in jedem Fall Gesellschafter einer anderen Firma werde? Und gibt es hierbei irgendwelche Fristen die zu beachten wären, bis wann ich das mitteile.

2. Wenn ich nun Geschätsführer der Holding werden würde, gilt das dann als Arbeitsverhältnis? Wäre dieses Verhältnis steuerpflichtig bzw. sozialversicherungspflichtig? Ist es eine Nebentätigkeit die ich meinem jetzigen Arbeitgeber melden muss?

3. Wie lang dürfte die Holding ohne Geschäftsführer dastehen. Muss direkt nach Antritt des Erbes ein Geschäftsführer bestimmt werden? Die Holding hat ja keine Mitarbeiter und ist ja "nur" ein immaterielles Konstrukt.

4. Darf ich auch ohne weiteres Geschäftsführer der operativen GmbH werden und somit den jetzigen Geschäftsführer kündigen (Er hat keine GmbH-Anteile)? Ist hierzu nicht ein driftiger Grund notwendig.

5. Darf ich alternativ dazu Mitarbeiter der operativen GmbH werden?



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