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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Guten Tag, wenn ein Nachlass in der Höhe von etwa 2,5 mio (in Fonds, Aktien, bei verschiedenen Banken auch international etc) zu verwalten bzw abzuwickeln und zwischen mehreren Erben zu verteilen ist, erscheint dann eine Vergütung von 10Prozent des Bruttonachlasswertes für den Nachlassverwalter angemessen - oder ist das viel zu viel, wäre die Vereinbarung eines Stundenhonorars besser?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, da wir nicht wissen, an wen wir uns damit wenden sollen, und das zuständige Amtsgericht meinte, sie können dazu nichts sagen. Herzlichen Dank und Gruß. |
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#2
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Hallo,
das Gesetz reguliert diesen Bereich nicht. Gem. § 2221 BGB Vergütung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht - es wird lediglich von einer angemessenen Vergütung gesprochen, sollte der Erblasser nichts anderes angeordnet haben. Vielleicht fragen Sie einfach mal kostengünstig einen unserer Online Partner-Rechtsanwälte: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Bei 10% v 2,5 Millionen kann es villeicht lohnen ein paar Euro in die Hand zu nehmen, um eine qualifizierte und rechtsichere Auskunft zu erhalten. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
nachlass, nachlassverwalter, vergütung |
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