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Kein Enderbauseinandersetzungsvertrag nach Teilerbauseinandersetzungsvertrag?

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  #1  
Alt 12.07.2016, 16:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2016
Beiträge: 1
Standard Kein Enderbauseinandersetzungsvertrag nach Teilerbauseinandersetzungsvertrag?

Hallo Community

ich habe mit meinen Geschwistern vor vielen Jahren einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag geschlossen, dies sogar notariell

Jetzt verweigern mir meine Geschwister den Enderbauseinandersetzungsvertrag - und was für mich vollkommen unverständlich ist:

sogar mein Rechtsanwalt ist der Auffassung, dass die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt wurde (ohne mein Mitwirken) und das ich keinen Anspruch auf eine Enderbauseinandersetzung habe

hat jemand dazu Informationen für mich?

Danke im voraus



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  #2  
Alt 14.07.2016, 11:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kein Enderbauseinandersetzungsvertrag nach Teilerbauseinandersetzungsvertrag?

Hallo,
dieser Sachverhalt ist leider zu komplex für ein kostenloses Forum und macht meiner Ansicht nach eine rechtsanwaltliche Beratung notwendig.

Ich kann daher nur raten einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen oder bei unserem Servicepartner ein kostenloses Angebot für eine Rechtsberatung einzuholen:
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Stichworte
erbauseinandersetzung, erbengemeinschaft

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