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Minderung des Erbes durch Unterstützung eines Kindes?

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 09.04.2016, 12:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2016
Beiträge: 1
Standard Minderung des Erbes durch Unterstützung eines Kindes?

Ich habe 5 Geschwister.

Ich habe zu Lebzeiten meiner Mutter ca. 10Jahre lang eine regelmäßige finanzielle Unterstützung per DauerAuftrag von € 250,00.- erhalten.

Da ich durch Krankheit und Wegfall des Berufes finanzielle Schwierigkeiten hatte,
erhielt ich das Geld zum Lebensunterhalt für meine 3-köpfige Familie.

Nun verstarb leider meine Mutter, ihr Haus wird verkauft und eine der Schwestern meint, diese über 10Jahre erhaltene Unterstützung (ca. gesamt € 25.000.-)
müßten mir nun abgezogen werden, also mindern mein Erbe um diesen Betrag.

Ist das so oder anders ?

Danke für schnelle Antwort.
Gruß, Lindy



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  #2  
Alt 12.04.2016, 12:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Minderung des Erbes durch Unterstützung eines Kindes?

Hallo,

generell ist es bei Schenkungen so, dass diese einen Pflichtteilergänzungsanspruch auslösen. Dies ist aber nur zu beachten, sollte eines der anderen Kinder der Erblasser enterbt oder nachteilig bedacht sein. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Ein weiterer Aspekt wäre die sogenannte Ausgleichung. Diese ist im BGB geregelt:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Hierbei hat jedoch nur eine Ausgleichung zu erfolgen, sollte der Erblasser dies auch ausdrücklich angeordnet haben.


Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
anrechnung, ausgleich, ausgleichungspflicht, pflichtteilergänzungsanspruch, schenkung, unterhalt


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