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Nachlassverzeichnis

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 18.01.2018, 21:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2018
Beiträge: 2
Standard Nachlassverzeichnis

Hallo in die Runde,

in unserem Erbfall muss ein tabellarisches Nachlassverezeichnis mit Wertermittlung errstellt werden. Es geht in meinem speziellen Fall um Hausrat und andere Ausstattungsstücke. Festgestellt werden sollen auch die Werte.
Dies wäre normalerweise ein Fall für einen Sachverständigen. Jedoch wurde mir von den Miterben diese Aufgabe anvertraut. Diese Erstellung war nun mit großem Zeitaufwand verbunden. Kann ich hier Kosten in Rechnung stellen? Kann ich eine Rechnung zulasten des Nachlassenes stellen (also Honorar, Stundenlohn oder nur Aufwandsentschädigung)?
Kann mir jemand Auskunft geben? Danke.



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  #2  
Alt 19.01.2018, 11:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachlassverzeichnis

Hallo Direkt,

generell würde ich sagen, dass wenn Sie im Vorfeld alles kommuniziert und eine Entlohnung verienbart haben, eine Entschädigung kein Problem wäre.

Jetzt im Nachhinein ist das bedeutend schwieriger und birgt Streitpotential. Klären Sie das einfach direkt mit den Erben oder der Erbengemeinschaft, ob den Damen und Herren Ihr Arbeitseinsatz ein paar Euro wert ist / war.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 19.01.2018, 19:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2018
Beiträge: 2
Standard AW: Nachlassverzeichnis

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde nun versuchen einen ´gewissen Betrag´ zu erhalten (preiswerter als ein beauftragter Sachverständiger wird es natürlich auf jeden Fall).
DIREKT
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  #4  
Alt 22.01.2018, 21:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2018
Beiträge: 1
Standard AW: Nachlassverzeichnis

Erbrecht Nachlass
Gerade bei kleinen Nachlässen kann die Erstellung eines amtlichen Nachlassverzeichnisses (§ 2003 BGB) problematisch sein.
Das Nachlassverzeichnis ist eine vollständige schriftliche Aufstellung aller Gegenstände, aber auch der Verbindlichkeiten eines Nachlasses. Jede Position wird darin mit einer Beschreibung versehen und mit einem Wert beziffert.

Die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses werden grundsätzlich aus der Erbmasse gezahlt und gehören zu den Erbfallverbindlichkeiten. Somit können die Kosten für die Erstellung dem Nachlass als Passiva abgerechnet werden. § 2314 BGB - Auskunftspflicht des Erben oder erbrecht-anwalt.attorney
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Stichworte
honorar, nachlassverzeichnis, wertermittlung

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